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Wirtschaft: IHK für kleine Firmen bald zum Nulltarif

Rund eine Million Unternehmen profitieren von Beitragserlaß / Bundestag bekräftigt Kammer-Pflichtmitgliedschaft BONN/BERLIN (dw).Rund ein Drittel der drei Millionen IHK-Mitgliedsfirmen werden künftig von allen Beitragszahlungen befreit.

Rund eine Million Unternehmen profitieren von Beitragserlaß / Bundestag bekräftigt Kammer-Pflichtmitgliedschaft BONN/BERLIN (dw).Rund ein Drittel der drei Millionen IHK-Mitgliedsfirmen werden künftig von allen Beitragszahlungen befreit.Der Bundestag beschloß am Donnerstag abend diese Neufassung des IHK-Gesetzes.Kleingewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von weniger als 10 000 DM müssen künftig keine Pflichtbeiträge mehr an die Industrie- und Handelskammern zahlen.Gleichzeitig bestätigte der Bundestag die umstrittene "Pflichtmitgliedschaft" in der Kammerorganisation.Die IHK-Verweigerer kündigten Widerstand an. Wie der Leiter der Rechtsabteilung des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT), Jürgen Möllering, am Freitag gegenüber dem Tagesspiegel erklärte, würden dadurch rund eine Million IHK-Mitglieder von der Zahlungspflicht befreit.Nominell bedeute das für die Industrie- und Handelskammern jährlich einen Finanzausfall von 15 bis 20 Prozent.Allerdings habe es bei den Kleingewerbetreibenden schon immer viel Unregelmäßigkeiten bei der Beitragszahlung gegeben, die einen hohen Verwaltungsaufwand erfordert haben.Daher werde der Netto-Ausfall durch die jetzige Beitragsbefreiung "real weniger als zehn Prozent ausmachen." In Berlin werden rund 43 000 der 130 000 IHK-Mitglieder von der Beitragspflicht befreit.IHK-Sprecher Egbert Steinke ging in einer vorläufigen Schätzung von einem Einnahmeausfall von rund vier Mill.DM aus.Wie sich das bei einem Gesamtetat von rund 70 Mill.DM im einzelnen auswirken werde, sei jetzt noch nicht abzusehen."Für uns ist vor allem wichtig, daß der Bundestag ein klares Bekenntnis zur Pflichtmitgliedschaft der Kammern ausgesprochen hat und die Diskussion hierüber endlich zu Ende ist." Nachdem in der Vergangenheit Teile von SPD und Bündnis 90/Grüne die Forderung nach Abschaffung der Kammer-Pflichtmitgliedschaft unterstützt hatten, zeigte sich auch die Dachorganisation DIHT über den Sinneswandel in den Parteien erleichtert: "Es ist ein mutiger und weitsichtiger Akt der Politik, in einer Zeit zunehmender Individualisierung für eine Selbstverwaltungsidee zu votieren, die so eindeutig auf dem Prinzip der Solidarität aufgebaut ist", lobte der DIHT am Freitag.Die Organisation "IHK-Verweigerer e.V." kritisierte die Novelle.Geschäftsführer Axel Pestel, erklärte am Freitag in Dortmund, seine Organisation werde sich für eine Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat einsetzen.Auch werde man weiterhin gegen die "Zwangsmitgliedschaft" kämpfen.Eine Verfassungsklage sei in Vorbereitung.Zudem werde man versuchen, den Gesetzentwurf durch "reichlich Lobbyarbeit" im Bundesrat zu Fall bringen.Er wies darauf hin, daß kleine und mittelständische Unternehmen bei der kommenden Bundestagswahl immerhin für rund sechs Millionen Stimmen stünden. Das von der Koalition, SPD und FDP gemeinsam getragene Gesetz sieht vor, daß die Finanzierung der Kammern in jedem Fall gesichert bleibt: Wenn zuviele Kleinstunternehmen unter der 10 000 DM-Grenze liegen, dürfen die IHKs zur Eigensicherung eine zusätzliche Befreiungsgrenze einführen.Dann werden nur noch diejenigen Firmen von der Zahlung befreit, die auch weniger als 100 000 DM Umsatz pro Jahr machen.Fallen dann noch immer zuviele Unternehmen aus der Zahlungspflicht heraus, kann die Freistellungsgrenze auch unter 10 000 DM Gewinn pro Jahr gesenkt werden.Der Sprecher der Organisation der "IHK-Verweigerer e.V.", Axel Pestel, sprach daher von Augenwischerei: Die Kammern seien nach wie vor "völlig frei" in der Erhebung ihrer Mitgliedsbeiträge.DIHT-Rechtsexperte Möllering erklärte demgegenüber, man habe schon aus rechtlichen Gründen nicht wesentlich mehr als ein Drittel der Unternehmen von der Beitragspflicht befreien können: Nach einem Grundsatzurteil dürfe die Finanzierung der Kammern "nicht auf zu wenigen Schultern verteilt werden". Das Bekenntnis des Bundestages zur Pflichtmitgliedschaft fiel eindeutig aus: "Der Deutsche Bundestag hält Kammern in der Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft für weiterhin erforderlich und sachgerecht", heißt es im Entschließungsantrag.Gleichzeitig forderte der Bundestag jedoch die Kammern auf, Effizienz und Transparenz ihrer Tätigkeit zu steigern.Gefordert seien der "Abbau kammerinterner Bürokratie und mehr Öffentlichkeit bei den Vollversammlungen." Insgesamt müßten sie "selbst eine spürbaren Beitrag zur Stärkung ihrer Aktzeptanz" leisten und "kleine und mittlere Unternehmen noch stärker ins Zentrum der Kammertätigkeit" stellen.Die Gebühren im Ausbildungs- und Prüfungswesen sollten gesenkt werden.Die Volksvertreter forderten zudem die Bundesregierung auf, bis zum Ende der Wahlperiode "einen umfassenden Bericht über die Entwicklung des Beitragswesens der Industrie- und Handelskammern vorzulegen." Berlins IHK-Sprecher Steinke wies darauf hin, daß die Berliner Kammer im Vorgriff auf die Bundestagsentscheidung einen Teil der Anforderungen bereits erfüllt habe.So sei die Organisationsstruktur beim Umzug in das Ludwig-Erhard-Haus effizienter gestaltet worden.Im neuen IHK-Domizil in der Fasanenstraße sorge ein Service-Center für mehr Kundenfreundlichkeit und Service.Auch die Gebühren, etwa für die Ausbilder-Eignungsprüfung, seien sehr niedrig angesetzt worden.Steinke hob hervor, daß die Änderung des IHK-Gesetzes auch für solche Betriebe Vorteile bringe, die in zwei Kammern Mitglieder seien.Apotheken etwa, für die Pflichtmitgliedschaft sowohl in der IHK als auch in der Apothekerkammer gelte, müßten ab dem kommenden Jahr nur noch einen reduzierten Beitragssatz zahlen.

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