zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Im Ausland kaufen, zu Hause klagen Deutsche Gerichte helfen auch bei Streit in der EU

Verbraucher, die im EU-Ausland einkaufen, können im Fall eines Streits in Deutschland klagen. Das geht aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor (Az.

Verbraucher, die im EU-Ausland einkaufen, können im Fall eines Streits in Deutschland klagen. Das geht aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor (Az.: C-190/11). Im konkreten Fall ging es um eine Österreicherin, die im Internet das Angebot eines Hamburger Autohändlers entdeckt hatte. Die Frau war in die Hansestadt gefahren und hatte das Auto vor Ort gekauft. Später hatte sie Mängel an dem Wagen entdeckt. Die österreichischen Gerichte hatten sich zunächst für unzuständig erklärt und die Frau an die deutsche Gerichtsbarkeit verwiesen. Zu Unrecht, wie der EuGH jetzt entschied. Verbraucherschützer lobten das Urteil. Es eröffne den Verbrauchern neue Chancen, sagte Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Nach der EU-Verordnung über die Gerichtszuständigkeit dürfen Verbraucher gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland an ihrem Wohnort klagen, wenn der Händler seine gewerbliche Tätigkeit auf das Mitgliedsland, in dem der Verbraucher wohnt, ausrichtet. Nach dem neuen Urteil sind die Anforderungen dafür niedriger als bisher gedacht: „Es reicht, dass der Anbieter eine Internetseite betreibt und ein Vertrag zustande kommt“, weiß Krieger. „Dann kann der Verbraucher auch an seinem Wohnsitz klagen.“ hej

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false