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Wirtschaft: Im BSE-Streit will Brüssel gegen Paris klagen - auch Gesundheitsministerin Fischer unter Zugzwang

Die EU-Kommission macht Ernst. Im Streit um das französische BSE-Embargo will Brüssel jetzt eine so genannte begründete Stellungnahme nach Paris schicken.

Die EU-Kommission macht Ernst. Im Streit um das französische BSE-Embargo will Brüssel jetzt eine so genannte begründete Stellungnahme nach Paris schicken. Wenn die französische Regierung innerhalb von fünf Werktagen nicht einlenkt, will die Kommission den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Eigentlich darf Großbritannien sein Rindfleisch wieder unbegrenzt in die europäischen Nachbarländer ausführen. Voraussetzung: Das Fleisch muss bis zum Erzeuger lückenlos zurückverfolgbar sein. Aber nicht alle Länder sind von der britischen Lebensmittelkontrolle überzeugt. Deutschland und Frankreich weigern sich, ihre Märkte zu öffnen. Die Fronten sind verzwickt. Verbraucherschutz konkurriert mit dem freien Binnenhandel. Und auch das BSE-Problem ist noch lange nicht vom Tisch. 2446 Fälle von Rinderwahnsinn zählte die EU bis Oktober, die allermeisten davon in Großbritannien. Doch auch die übrigen Staaten bleiben nicht verschont. 124 Fälle wurden in Portugal gezählt, 19 in Frankreich.

Noch immer fehlen sichere wissenschaftliche Erkenntnisse. Jahrelang gingen Tiermediziner davon aus, dass die Seuche bei der Verfütterung von Tiermehl übertragen wird. Seit August 1996 ist das daher in der EU verboten. Andere glauben, dass die Krankheit vom Muttertier auf das Kalb übertragen wird. Die EU verlangt seitdem eine strenge Herdenüberwachung. Doch wie der Erreger tatsächlich verbreitet wird, weiß niemand so genau. "Das ist wie Krebs, man weiß vieles, aber noch nicht alles", sagt Michael Marx aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die deutsche Regierung steht unter Druck. Wenn Deutschland nicht rasch das Importverbot aufhebe, drohen die Brüsseler Kommissare, wird die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt - bis zu 1,6 Millionen Mark Strafe könnten dann pro Tag fällig werden. Eine missliche Situation für Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne), denn in Deutschland können nur die Länder den Importstopp aufheben. Doch die sind skeptisch. Die Skepsis bezieht sich auf die von der EU angemahnten Prinzipien der Rückverfolgbarkeit des Fleisches und der Kennzeichnungspflicht für den Verbraucher. Denn ursprünglich wollte die EU zeitgleich mit der Aufhebung des Importstopps für britisches Rindfleisch eine europaweite Kennzeichnungspflicht einführen. Auf der sollte lückenlos erkennbar sein, wo das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. Weil das aber nicht alle europäischen Staaten zeitgleich schaffen, hat die Kommission die Kennzeichnung auf das Jahr 2003 verschoben.

Deutschland will deshalb eine Sonderregelung durchsetzen und britisches Rindfleisch extra kennzeichnen, bevor es den Importstopp aufhebt. Obwohl es sich um eine klare Diskriminierung handelt, sei die EU-Kommission im Prinzip einverstanden, versichert das Bundesgesundheitsministerium.

Doch selbst wenn Deutschland im Alleingang britisches Rindfleisch etikettiert, ist das Problem noch lange nicht gelöst. Zur Zeit müssen zwar alle britischen Rindfleischprodukte, die Großbritannien exportiert, für die Weiterverarbeitung gekennzeichnet sein. Doch sobald das Fleisch in ein Drittland geliefert wird, darf der Herkunftsnachweis - ganz legal - entfernt werden. Auch bei Mischprodukten, Fertig- und Tiefkühlgerichten wird die Kennzeichnungspflicht "schwierig", räumt Markus Girnau, Geschäftsführer des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels (HDE) ein.

Noch vor Weihnachten erwartet die EU-Kommission eine Entscheidung. Wenn der Bundesrat im März zustimmt, darf ab dem 1. April wieder britisches Rindfleisch in Deutschland verkauft werden. "Dann", so resümiert Michael Marx, "muss der Verbraucher entscheiden". Er wird lange suchen müssen. 1995, ein Jahr vor dem Exportstopp, exportierte Großbritannien offiziell gerade einmal 40 Tonnen Rindfleisch nach Deutschland.

Markus Fasse

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