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Wirtschaft: Im Nahverkehr haben Kunden nichts zu melden Verkehrsunternehmen müssen für Pannen nicht haften

Bahn- oder Busfahrer brauchen sich über ihre Rechte keine Gedanken zu machen. Denn: Sie haben keine.

Bahn- oder Busfahrer brauchen sich über ihre Rechte keine Gedanken zu machen. Denn: Sie haben keine. Und das obwohl jeden Tag Millionen Fahrgäste mit Regionalzügen, U- oder S-Bahnen, Bussen oder Straßenbahnen unterwegs sind. „In keinem anderen Wirtschaftszweig stehen Verbraucher Anbietern so rechtlos gegenüber wie im öffentlichen Personenverkehr“, heißt es in einem Gutachten der Schlichtungsstelle Nahverkehr, die bei der Verbraucher-Zentrale NRW angesiedelt ist.

Der Grund: Sowohl die Eisenbahnverordnung als auch die Beförderungsbestimmungen der Nahverkehrsunternehmen schließen eine Haftung für Verspätungen aus. Wenn die Regionalbahn zu spät kommt und der Bus gar nicht, sind die Fahrgäste auf Kulanz angewiesen. Einige Verkehrsunternehmen wie die Berliner BVG gehen einen Schritt weiter und bieten so genannte Kundengarantien. Sind die Fahrzeuge so dreckig, dass man sich Mantel, Hose oder Jacke versaut, zahlt die BVG die Reinigungskosten. Kommt man mit BVG-Bussen oder -Bahnen nicht rechtzeitig ans Ziel, haftet die BVG ebenfalls. Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten, die das Verkehrsunternehmen verschuldet hat, gibt es einen Gratisfahrschein. Wer zwischen 23 Uhr und fünf Uhr früh strandet, darf auf BVG-Kosten mit dem Taxi nach Hause fahren – allerdings nur, wenn dieses nicht mehr als 25 Euro kostet. Doch auf eines legen die Verkehrsbetriebe Wert: Die Garantien sind eine „freiwillige Verpflichtung“, heißt es, daher behalte man sich im Einzelfall eine konkrete Prüfung vor.

Auch wenn sie keinen rechtlichen Anspruch haben, sollten sich die Fahrgäste nicht von vorneherein entmutigen lassen. Nach den Erfahrungen der Düsseldorfer Schlichtungsstelle, die bundesweit einmalig ist, kann sich Meckern lohnen. In ihren Schlichtungsverfahren mit der Bahn oder den kommunalen Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben die Rheinländer zahlreiche Entschädigungen herausgeholt, unter anderem Reisegutscheine von zehn bis 30 Euro für Verspätungen von 20 bis 60 Minuten, Gutscheine von 15 Euro als Trost für unfreundliche Anpöbeleien durch Kontrolleure oder als Ausgleich für defekte Toiletten im Zug.

Doch auf gesetzliche Schutzrechte werden die Kunden wohl weiterhin vergeblich hoffen. „Wir brauchen keine gesetzliche Regelung“, heißt es im Bundesministerium für Verbraucherschutz. Da jeden Tag Millionen Menschen im öffentlichen Nahverkehr unterwegs seien, sieht das Künast-Ministerium „Handhabungsprobleme“, wenn verbindliche Entschädigungsvorschriften im Gesetz stehen. Stattdessen sollten die Länder, die Verkehrsleistungen bei der Bahn und anderen Unternehmen bestellen, bei der Auftragsvergabe darauf drängen, dass auch die Kundenrechte ausreichend geschützt werden.

Fahrpreise würden steigen

Einen einklagbaren, gesetzlichen Anspruch der Fahrgäste lehnt auch der verkehrspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Albert Schmidt ab. „Das würde die Fahrpreise enorm verteuern“, fürchtet der Verkehrsexperte. Dennoch will auch Schmidt den Fahrgästen helfen. Seine Lösung: Wie beim Fernverkehr soll es auch für den Regionalverkehr eine einheitliche Schlichtungsstelle geben. „Kulanz ist besser als ein Rechtsanspruch“, meint Schmidt.

In einigen Bundesländern wird allerdings darüber nachgedacht, wie die Kundenrechte im Nahverkehr nachhaltig verbessert werden können. „In den Verträgen stehen schon heute Qualitätskriterien wie Pünktlichkeit“, sagt Martina Oppermann, Sprecherin des Kieler Verkehrs- und Wirtschaftsministeriums. Das Problem: Mögliche Entschädigungen erhält das Land als Besteller und nicht der Kunde. Das könnte sich aber schon bald ändern. Denn das Land bemüht sich um besseres Qualitätsmanagement. Wichtiger Bestandteil sind dabei Kundenbefragungen. Das Ziel: Ein neues Beschwerdesystem, das für alle Nahverkehrsträger in Schleswig-Holstein gelten soll und eventuell schon Ende dieses Jahres eingeführt wird. Dabei werde auch eine zukünftige „Geld-zurück-Garantie“ geprüft – damit die Kunden bei Verspätungen nicht mehr leer ausgehen.

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