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Wirtschaft: Im rechten Licht: Heilix Blechle

Das Geräusch ist ziemlich hässlich: Beim Einparken einen Moment nicht aufgepasst und schon ist das "heilige Blechle" ziemlich unheil. Ist auch fremdes Blech beteiligt, darf man nicht einfach wegfahren.

Das Geräusch ist ziemlich hässlich: Beim Einparken einen Moment nicht aufgepasst und schon ist das "heilige Blechle" ziemlich unheil. Ist auch fremdes Blech beteiligt, darf man nicht einfach wegfahren. Das wäre "Fahrerflucht" - in nüchterner Gesetzessprache: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - und es würde eine Geldstrafe oder Schlimmeres drohen. Außerdem muss der angerichtete Schaden ersetzt werden. Dafür kommt die Haftpflichtversicherung auf. Den eigenen Schaden übernimmt unter Umständen die Kaskoversicherung.

Vielen Autofahrern scheint aber nicht klar zu sein, dass dies nicht nur gilt, wenn andere Autos beteiligt sind, sondern auch, wenn "nur" ein Schild oder eine Leitplanke beschädigt wird. Denn Straßen - und dazu zählt das so genannte Zubehör, wie Verkehrszeichen oder Bepflanzung - "gehören" jemandem: Eigentümer von Autobahnen und Bundesstraßen beispielsweise ist der Bund. Er trägt die so genannte Straßenbaulast, zahlt also für Bau und Reparaturen.

Daneben gibt es Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen. Wem eine Straße gehört und wer damit die Straßenbaulast trägt, wird durch das Bundesfernstraßengesetz beziehungsweise durch die Straßen- und Wegegesetze der Länder geregelt. Wird das Fahrwerk nach einem Ortschild durch Schlaglöcher auf die Probe gestellt, kann deshalb eine unterschiedliche Zuständigkeit für die Straßen der Grund dafür sein: Dann trägt die Gemeinde die Straßenbaulast, hat aber kein Geld für den Unterhalt.

Dass es sich bei Unfällen mit Bäumen, Schildern oder Laternenmasten nicht um Bagatellschäden handelt, machen auch die Reparaturkosten deutlich: Ein Meter Leitplanke kostet einige Hundert Euro und ein Straßenbaum kann durchaus einige Tausend Euro wert sein.

In der Praxis wird diese Art von Fahrerflucht oft nur deshalb nicht verfolgt, weil es keine Zeugen gibt. Wird der Unfall aber angezeigt, gibt es Ärger: Dann droht nicht nur ein Strafverfahren; auch die Versicherung verweigert die Leistung. Denn wer der Versicherung seinen Blechschaden meldet und dabei auf dem Fragebogen "ohne Fremdschaden" angibt, macht falsche Angaben und verliert eventuell den Versicherungsschutz. Über die Gründe, warum solche Unfälle (gerade nachts) von Fahrern oft nicht gemeldet werden, kann man nur spekulieren - und daran erinnern, dass nach Alkoholkonsum die Hände vom Steuer zu lassen sind.

Johannes Hofele

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