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Wirtschaft: Im rechten Licht: Nicht um jeden Preis

"Steuerschlupflöcher" sind nicht immer Gesetzeslücken. Sie sind zum Teil auch gewollte Folgen gesetzgeberischer Lenkungen.

"Steuerschlupflöcher" sind nicht immer Gesetzeslücken. Sie sind zum Teil auch gewollte Folgen gesetzgeberischer Lenkungen. Viele Jahre lang wurde beispielsweise der Wohnungsbau in den neuen Bundesländern durch besondere Abschreibungsmöglichkeiten gefördert. Die Möglichkeit, Steuern zu sparen, sollte hier gezielte Investitionen bewirken. Daraus wurden dann Steuersparmodelle entwickelt.

Die jährliche Steuerlast lässt sich aber auch sonst auf vielfältige Weise gestalten. Allerdings sollte man das Thema Steuersparen mit Vorsicht angehen. Denn auch und gerade bei Steuersparmodellen, also etwa bei Immobilien-, Schiffs-, Flugzeugleasing- oder Medienfonds, die oft mit viel Werbung vertrieben werden, zeigt sich immer wieder, dass die steuerlichen Verluste schnell zu echten Verlusten werden können. Wenn zum Beispiel die vorhergesagten Miet- oder Leasingeinnahmen nach einigen Jahren nicht zu erzielen sind, nützt auch die Steuerersparnis nichts mehr, die man in den ersten Jahren erzielt haben mag. Denn grundsätzlich rentieren sich diese Modelle nur, wenn mit der Immobilie oder dem Flugzeug ab einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich Überschüsse erwirtschaftet werden. Und dieses Potenzial sollte bereits im Vorhinein kritisch hinterfragt werden.

Vor allem sollte man das Modell, an dem man sich beteiligt, wenigstens in den Grundzügen verstehen. So ist "Anlegern" oft nicht klar, dass sie bei einem Fonds unter Umständen Gesellschafter einer Personengesellschaft werden. Als Gesellschafter stehen sie dem Fonds nicht wie fremde Dritte (etwa wie ein Kunde seiner Bank) gegenüber. Je nach Vertragsgestaltung können sie im Krisenfall sogar verpflichtet sein, Geld nachzuschießen. Außerdem muss "Steuersparern" klar sein, dass sie über ihre "Beteiligungen" nicht ohne weiteres alleine bestimmen können, sondern in eine Vielzahl von Verträgen eingebunden sind - und ihre "Anlage" meist auch nicht ohne weiteres wieder verkaufen können. Denn solche "Anlagen" sind etwas grundlegend anderes, als etwa eine festverzinsliche Geldanlage.

Konsequenzen beachten

Um eine andere Art des "Steuersparens" handelt es sich, wenn in einem konkreten Einzelfall eine bestimmte Steuergestaltung gewählt wird: Gerade wenn Eltern Vermögen auf Kinder übertragen oder wenn Verträge unter Angehörigen oder im Gesellschafterkreis geschlossen werden, kann sich ein bestimmter wirtschaftlich gewollter Zweck oft durch verschiedene zivilrechtliche Vertragsgestaltungen erreichen lassen. Aber auch in diesen Fällen dürfen die tatsächlichen und zivilrechtlichen Gegebenheiten nicht aus den Augen verloren werden: Eltern beispielsweise, die Vermögen frühzeitig auf ihre Kinder übertragen, um die Freibeträge der Erbschaftssteuer mehrfach ausnutzen zu können, sollten sicher sein, dass sie auf das Geld im Alter nicht angewiesen sind.

Verträge, die außer der Steuerersparnis keinen anderen wirtschaftlichen Hintergrund haben, werden vom Finanzamt als so genannter "Gestaltungsmissbauch" nicht anerkannt. Daher sollte im Zweifel der Grundsatz gelten, dass für den Fall, dass etwas schief geht, keine schlimmeren Folgen eintreten, als sie ohne die Gestaltung ohnehin eingetreten wären.

Dass eine Fixierung auf die Steuerfolgen nachteilig sein kann, dürften auch die Aktionäre schmerzhaft verspürt haben, die ihre Aktien in der Hausse nur deshalb nicht rechtzeitig verkauft haben, weil die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war. Die Lehre hieraus könnte lauten: Lieber 50 Prozent Steuern auf einen (schnellen) Gewinn als keine Steuern auf nichts.

Johannes Hofele

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