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IM STREITFALL: Wo darf ich brutzeln?

AUF DEM BALKON Wenn vom Nachbarbalkon Grillgeruch herüberzieht, ist grundsätzlich Toleranz gefragt. Denn Grillen ist laut eines Beschlusses des Landesgerichts Stuttgart auf dem Balkon erlaubt.

AUF DEM BALKON

Wenn vom Nachbarbalkon Grillgeruch herüberzieht, ist grundsätzlich Toleranz gefragt. Denn Grillen ist laut eines Beschlusses des Landesgerichts Stuttgart auf dem Balkon erlaubt. Es sei denn, es ziehen dichte Rauchschwaden vorbei. Dann darf der Betroffene Beschwerde einreichen. Das gilt auch dann, wenn starker Spiritus- oder Benzingeruch entsteht, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Um es sich mit den Nachbarn nicht zu verderben, sollte man besser einen Elektrogrill benutzen (siehe Text). Mieter sollten zudem in ihrem Mietvertrag nachsehen, ob der Eigentümer das Balkon-Grillen untersagt.

IM FREIEN

In Berlin ist Grillen auf ausgewiesenen Park- und Grünflächen erlaubt. Eine Liste ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erhältlich. Wer sich daran nicht hält, muss ein Bußgeld zahlen: mindestens 20 Euro, das Ausheben von Grillgruben kann bis zu 5000 Euro kosten. Generell gilt, dass man beim Grillen im Freien Abstand zu Bäumen und ausgetrockneten Grasflächen halten sollte – Funkenflug kann zu Bränden führen. Das Sammeln von Ästen für Brennholz ist verboten. Auch dürfen im Park keine ganzen Tiere gegrillt werden. Grillmeister sollten immer eine Flasche Wasser dabei haben, um die Glut hinterher zu löschen. dre

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