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Immobilien: Abgemacht – welche Vertragstypen es gibt

Einfacher Maklerauftrag : Es besteht keine Verpflichtung des Maklers zum Tätigwerden. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht nur im Erfolgsfall.

Einfacher Maklerauftrag :

Es besteht keine Verpflichtung des Maklers zum Tätigwerden. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht nur im Erfolgsfall. Der Auftraggeber hat das Recht, auch andere Makler einzuschalten.

Einfacher Alleinauftrag:

Der Makler verpflichtet sich zum Einsatz von Kosten und Zeit. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit des Alleinauftrages keinen anderen Makler einzuschalten. Verstößt der Auftraggeber dagegen und veräußert er sein Objekt über einen anderen Makler, macht er sich schadenersatzpflichtig in Höhe der mit dem Makler vereinbarten Provision.

Qualifizierter Alleinauftrag: Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber nicht berechtigt sein soll, das Objekt ohne Einschaltung des Maklers an eigene Interessenten zu verkaufen. Dies muss ausdrücklich ausgehandelt werden, wofür der Makler beweispflichtig ist – die Schriftform ist also schon aus Beweisgründen unbedingt einzuhalten.Tsp

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