zum Hauptinhalt

Immobilien: Abstandszahlungen für Wohnungen sind selten

Früher waren sie an der Tagesordnung, wenn man in Berlin eine Wohnung suchte. Der Vormieter stellte Bedingungen, bevor dem Vermieter den potenziellen Wohnungsnachfolger vorstellte: In der Regel verlangte er Abstand für die von ihm vorgenommenen Einbauten oder Möbel.

Früher waren sie an der Tagesordnung, wenn man in Berlin eine Wohnung suchte. Der Vormieter stellte Bedingungen, bevor dem Vermieter den potenziellen Wohnungsnachfolger vorstellte: In der Regel verlangte er Abstand für die von ihm vorgenommenen Einbauten oder Möbel. Die Nachmieter zahlten – auch dann, wenn der tatsächliche Wert des überlassenen Inventars deutlich unter dem verlangten Preis lag. Nach Angaben von Makler Michael Schick sind solche Abstandszahlungen nahezu verschwunden. Dies liege am heute großen Angebot an Immobilien.

Abstandszahlungen sind nicht rechtmäßig. Laut Hartmann Vetter, Chef des Mietervereins in Berlin, sind sie sogar nichtig, wenn die Zahlung den Wert der übernommenen Objekte übersteigt. Dies könne durch einen Gutachter überprüft werden. Vetter zufolge sind Abstandszahlungen auch heute nicht ausgeschlossen, „wenn eine Wohnung besonders begehrt ist.“ Allerdings lasse sich nicht sagen, in welchen Bezirken und für welche Art von Wohnungen entsprechende Beträge bezahlt würden. In einem Einzelfall hätten Erben nach dem Tod von Verwandten Kapital aus einer Wohnung geschlagen, indem sie dem Nachmieter die Hinterlassenschaft des Verstorbenen „verkauft“ hätten. Dieser hatte mitgemacht, weil die Miete weit unter marktüblichen Preisen lag. ball

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false