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Immobilien: an Egbert Kümmel Rechtsanwalt

Was tun gegen zu hohes Wohngeld?

Nach einem Brand in unserem Haus hat sich herausgestellt, dass die Größen der Eigentumswohnungen falsch berechnet worden waren. Nun wissen wir, dass wir einen zu großen Teil der Gemeinschaftskosten zahlen. Gemessen an der wirklichen Größe unserer Wohnung müsste unser Wohngeld geringer sein. Kann man das ändern?

Grundsätzlich ja, doch dazu ist die Zustimmung aller Eigentümer der Gemeinschaft erforderlich. Wer bisher einen finanziellen Vorteil von einer falsch ermittelten Wohnungsgröße hatte, dürfte diesen aber kaum freiwillig aufgeben. Und die Gerichte gaben einem Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels auch nur dann statt, wenn eine „grobe Unbilligkeit“ vorlag. Dies ist der Fall, wenn einem Eigentümer zwei- oder dreimal mehr Gemeinschaftskosten aufgebrummt wurden, als er nachweislich verursacht. Das sind Ausnahmen. Allerdings könnte für alle anderen Fälle eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichtes Berlin die Wende bringen – vorausgesetzt der Bundesgerichtshof (BGH) stimmt dieser Auffassung zu. Dem Kammergericht zufolge besteht schon dann ein Anspruch auf Korrektur des Kostenverteilungsschlüssels, wenn ein Betroffener 25 Prozent mehr von den Gemeinschaftskosten für Verwaltung, Reinigung, Instandhaltung und ähnliches zahlen muss, als er tatsächlich verursacht. Doch Vorsicht, dieser Anspruch wird schon wieder zum 31. Dezember bei den meisten Eigentümergemeinschaften verjähren: bei allen, die vor dem 31.Dezember 2002 gegründet wurden. Sollte der Bundesgerichtshof vorher kein Urteil in dieser Sache sprechen, können Betroffene eine Klage vorsorglich einreichen. Nach unseren Erfahrungen lassen die Gerichte diese Klagen bis zur Vorlage der BGH-Entscheidung ohnehin liegen. Sollte der BGH jedoch – anders als das Kammergericht – die bisherige Praxis billigen, dann müsste man in Zukunft weiter eine unfaire Kostenverteilung auch bei falscher Wohnflächenberechnung hinnehmen. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Egbert Kümmel

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