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Immobilien: an Franco dubbers Architekt und Energieberater

Wann muss eine neue Heizung her?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass viele alte Heizungen noch in diesem Jahr ausgetauscht werden müssen. Welche Häuser sind betroffen?

Alle Wohnhäuser mit veralteter Heiztechnik. Denn die Bundesemissionsschutz-Verordnung schreibt vor, dass der Abgasverlust begrenzt wird. Anders ausgedrückt, es darf nicht mehr so viel aus dem Schornstein geheizt werden. Eigentümer müssen spätestens dann handeln, wenn der Schornsteinfeger bei der nächsten Prüfung eine Überschreitung der Grenzwerte feststellt und die Behebung des Mangels verlangt. In Einzelfällen kann eine Wartung zu geringeren Abgasverlusten führen. In den meisten Fällen wird jedoch ein Austausch der Anlage erforderlich sein. Das muss dann sehr schnell gehen, weil am 1.November die neuen Grenzwerte schon eingehalten werden müssen. Nur Öl- oder Gaskessel, die in den vergangenen zehn bis 15 Jahren hergestellt wurden, dürften die neuen Grenzwerte einhalten. Die Kosten für eine neue Anlage betragen bei Einfamilienhäusern etwa 4000 Euro. In den traditionellen Berliner Altbauten muss man für einen neuen Gas- oder Ölkessel bis zu 15000 Euro investieren. Der Umbau selbst ist rasch erledigt, ein Tag reicht meistens. Anstelle konventioneller Technik bietet sich auch der Einbau einer innovativen und umweltfreundlichen Holzpellet-Heizung an. Diese kostet jedoch 3000 Euro mehr, obwohl man dafür Förderungen erhalten kann. Grundsätzlich wird jedoch kaum jemand um den Austausch alter Heizanlagen herumkommen. Denn bereits in zwei Jahren tritt außerdem die Energieeinsparverordnung in Kraft. Dann müssen fast alle Heizkessel ersetzt werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Darüber hinaus müssen die Heiz- und Warmwasserrohre in den Kellern gedämmt werden. Bereits vor diesem Stichtag müssen Wände, Fenster und das Dach ordentlich gedämmt werden, sobald dort bei einer Reparatur mehr als 20 Prozent der Oberfläche erneuert werden. Zudem müssen bis zum 31.Dezember 2006 alle frei zugänglichen und nicht begehbaren obersten Geschossdecken sowie Heizungs- und Warmwasserrohre in ungeheizten Räumen gedämmt sein. Foto: Thilo Rückeis

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an Franco dubbers

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