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Immobilien: an Frank Weißenborn, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Wohin mit dem Gewerbemüll?

Ich bin Eigentümer eines Hauses, in dem 23 Wohneinheiten und ein Gewerbe vermietet sind. Die Gewerbemieterin betreibt ein Café und verstopft mit ihrem Müll die Tonnen der Wohnmieter. Kann ich sie zwingen, eine eigene Gewerbetonne für ihr Café anzuschaffen?

Sie haben keinen zwangsweise durchsetzbaren Anspruch gegen den Gewerbemieter, wonach dieser etwa gehalten wäre, ab sofort selbst sowie auf eigene Kosten eine Mülltonne anzuschaffen und diese aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Auch werden Sie nicht berechtigt sein, etwa als Stellvertreter des Gewerbemieters zu agieren und in dessen Namen einen Vertrag mit einer Entsorgungsgesellschaft abzuschließen.

Ihnen ist daher anzuraten, nach einer Bedarfsermittlung selbst und im eigenen Namen einen Vertrag über eine angemessene Mülltonne mit dem Entsorgungsunternehmen abzuschließen. Sie können dann die Gewerbemieterin informieren und diese anweisen, ihren gesamten Müll nun ausschließlich in diese Tonne zu entsorgen. Um sicherzustellen, dass die Tonne dann auch ausschließlich von der Gewerbemieterin genutzt wird, sollten Sie diese mit einer Schließvorrichtung versehen, zu der nur die Gewerbemieterin Zugang mittels eine Schlosses hat.

Die Kosten der Gewerbetonne könnten dann mit der Betriebskostenabrechnung allein auf die Gewerbemieterin umgelegt werden. Die Kosten der weiteren Müllbehältnisse auf der Anlage, die dann ausschließlich von den 23 Wohneinheiten genutzt werden, können demgegenüber nur auf diese umgelegt werden.

Unabhängig von der danach zu erwartenden Befriedung der Mieter untereinander werden Sie bei der Durchsetzung etwaiger Nachzahlungsansprüche aus Nebenkostenabrechnungen gegenüber den Wohnraummietern zukünftig auch der Frage entgehen, ob und inwieweit Sie nicht ohnehin zu einem so genannten Vorwegabzug der durch die Gewerbeeinheit verursachten Müllkosten gehalten sind, da der Anfall des gewerblichen Mülls bei einem Café naturgemäß über dem eines Wohnraummieters liegen dürfte.

Im Falle eines Mieterwechsels bezüglich der Gewerbeeinheit sollten Sie dann bei Abschluss des nächsten Mietvertrages gleich eine Regelung aufnehmen, wonach der Gewerbemieter selbst und auf eigene Rechnung für die Müllentsorgung Sorge zu tragen hat.Foto: Tsp

an Frank Weißenborn

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