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Immobilien: an Hartmann Vetter Chef des Berliner Mietervereins

Hat man Anspruch auf neue Fenster?

Was kann man tun, wenn man in einem zugigen Altbau wohnt mit kaputten Fenstern und falsch montierten Heizkörpern?

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Wohnung Mängel aufweist, dann ist der Vermieter zu deren Beseitigung verpflichtet. Dies gilt auch für Fenster, die dicht schließen müssen. Der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf Isolierglas oder Doppelfenster. Schließen die einfachen Fenster nicht ordentlich, dann muss der Vermieter entweder einen Tischler oder einen Glaser beauftragen. Reagiert der Vermieter überhaupt nicht, dann kann der Mieter diesem eine angemessene Frist von vier Wochen zur Beseitigung des Mangels stellen und eine Ablehnungsdrohung aussprechen. Das heißt, er kündigt dem Vermieter die Reparatur des Schadens auf eigene Faust an. Reagiert der Eigentümer wieder nicht, dann kann der Mieter eine Firma mit der Reparatur beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen. Allerdings ist bei einfachen Fenstern eine Reparatur selten sinnvoll. Empfehlenswert ist stattdessen der Einbau von Isolierfenstern. Weil sich dadurch jedoch der Wert der Wohnung verbessert, kann der Vermieter jährlich elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen. Wichtig: Die eingesparten Reparaturkosten für das alte Fenster muss der Vermieter von den Modernisierungskosten abziehen. Was eine Reparatur gekostet hätte, kann man mit Hilfe eines Kostenvoranschlags ermitteln. Zieht es in der Wohnung trotz neuer Fenster, kann die Prüfung des Gebäudes mit einer Spezialkamera weiterhelfen, wenn man dies auf unsichtbare Isolationsmängel zurückführt. Doch Vorsicht: Solche Thermografien sind teuer. Und die Kosten muss ein Vermieter nur übernehmen, wenn ein gravierender Mangel festgestellt wird. Beim Mieterverein setzen wir daher lieber Energieberater ein. Diese messen die Temperatur in den Innenräumen und an den Wänden mit einer speziellen Apparatur. So können die Berater Mängel lokalisieren, Kältebrücken zum Beispiel. Was Heizkörper betrifft, so müssen diese nicht unbedingt unter den Fenstern montiert sein. Eine andere Platzierung ist also auch kein Mangel. Foto: Uwe Steinert

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an Hartmann Vetter

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