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Immobilien: an Michael Schick Immobilienmakler

Streit um die Mieterhöhung

Ich habe eine Wohnung gemietet und bei Vertragsabschluss einen über dem Mietspiegel liegenden Mietzins akzeptiert. Jetzt will der Vermieter die Miete um fünf Prozent erhöhen. Muss ich dem zustimmen, oder darf ich die Miete jetzt auf die im Mietspiegel festgelegte Höhe reduzieren ?

Einer Mieterhöhung gemäß § 558 BGB müssen Sie als Mieter nicht zustimmen, wenn die Miete oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Im Gesetz heißt es, dass der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Miete verlangen darf und nicht darüber hinaus. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden.

Zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung in Kraft treten soll, muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein. Wenn Sie als Mieter der Erhöhung zustimmen würden, käme sie natürlich wirksam zustande. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die durchschnittlich für vergleichbare andere Wohnungen in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden gezahlt wird. Sie ist ein repräsentativer Querschnitt der Mieten für vergleichbare Objekte.

Den beim Vertragsabschluss über dem Mietspiegel gelegenen Mietzins können Sie nicht mehr nachträglich reduzieren. Im Grundsatz besteht hier Vertragsfreiheit, die es den Mietvertragsparteien überlässt, den Mietzins einvernehmlich festzulegen. Es gilt dann die im Vertrag vereinbarte Miethöhe. Es sei denn, dass ein Fall von sogenanntem Mietwucher nach § 291 StGB gegeben ist. Dieser wird angenommen, wenn die zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Miete mindestens 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zudem muss der Vermieter eine Zwangslage oder eine Einschränkung der Entscheidungsmöglichkeit des Mieters ausgenutzt haben. Eine niedrigere Grenze von 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete wird durch § 5 Wirtschaftsstrafgesetz gezogen. Voraussetzung für dessen Anwendung ist aber, dass ein Mangel an Wohnraum besteht. Das kann in Berlin aber derzeit kaum angenommen werden. Foto: Kai-Uwe Heinrich

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