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Immobilien: an Michael Schick Immobilienverband Deutschland

Courtage auch bei Zufallskauf?

Auf der Suche nach einer Eigentumswohnung haben wir uns zwei Immobilien von einem Makler zeigen lassen. Um uns ein Beispiel für den Umbau des Bades zu geben, wurde uns eine dritte Wohnung im Hause gezeigt. Der Zufall wollte es, dass deren Eigentümer ein guter Bekannter ist und er uns seine Wohnung zum Kauf anbot. Steht dem Makler ein Honorar zu, wenn wir nun diese Wohnung kaufen?

Nein, Courtagen sind nur dann fällig, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens muss der Vermittler mit dem Käufer einen Maklervertrag abgeschlossen haben. Dieser kommt meistens dadurch zustande, dass der Immobilienkäufer ein Objektangebot mit Provisionshinweis erhält und er auf dieses Angebot eingeht. Dies erfolgt durch die Besichtigung der Immobilie oder indem weitere Maklerdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für eine Courtage ist darüber hinaus, dass ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt. Drittens muss der Makler die Wohnung nachgewiesen oder vermittelt haben. Die vierte Bedingung ist, dass die Tätigkeit des Maklers ursächlich für den Kauf der Wohnung war. In dem oben genannten Fall ist dies nicht gegeben. Denn die Kaufinteressentin hat lediglich durch Zufall von der Gelegenheit erfahren, dass die Nachbarwohnung zu erwerben war. Zudem war diese Immobilie der Käuferin auch nicht durch den Makler provisionspflichtig zum Kauf angeboten worden. Eine Courtage wäre dagegen in dem folgenden, ähnlich gelagerten Fall fällig. Ein Makler hat den Auftrag, Immobilien in einem Wohnpark zu verkaufen. Dort besichtigt er mit einem Kaufinteressenten eine Immobilie, nachdem er ihm zuvor in einem Sammelexposé alle Immobilien benannt hatte. Der Käufer ist jedoch an einem anderen Objekt auf dem Gelände interessiert, das er ohne Begleitung des Maklers besichtigt. Auch wenn der Interessent über den Erwerb dieser Immobilie direkt mit dem Verkäufer verhandelt, hätte der Makler einen Anspruch auf die Courtage. Diese beträgt in Berlin in der Regel sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag ist in der Regel fällig und zahlbar nach Abschluss des Kaufvertrages. Foto: Heinrich

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Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

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