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Immobilien: Auf Glas gebaut

Müssen Fassadenteile erneuert werden, wenn sie den Regeln der Wärmedämmkunst nicht entsprechen?

WAS STEHT INS HAUS?

In diesem Jahr möchte ich noch die Außenwände meines Einfamilienhauses zusätzlich wärmedämmen lassen. In einer Außenwand des Hauses ist eine Teilfläche von ca. 15 m² ursprünglich aus Glasbausteinen errichtet worden. Durch die Glasbausteine wird der Treppenraum belichtet. Kann man nun die Glasbausteine belassen oder muss diese Fläche erneuert werden? In einem Zeitungsbericht habe ich gelesen, dass auch ein Fenster vor eine Glasbausteinwand gesetzt werden könnte. Ausreichender Platz ist am Mauerwerk des Hauses vorhanden. Welche Meinung haben Sie dazu?

WAS STEHT IM GESETZ?

Die mit Glasbausteinen hergestellte Fläche in der Außenwandkonstruktion Ihres Einfamilienhauses ist als gesondertes Bauteil zu betrachten. Nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wäre der Wärmeschutz in rechtlicher Hinsicht zwingend zu verbessern, wenn Sie die Glasbausteine erneuern würden. Da die Glasbausteine jedoch ähnlich wie die Fensterkonstruktionen in der Außenwand angeordnet sind, jedoch nicht zur Fläche der künftig zusätzlich wärmezudämmenden Außenwandfläche gehören, fällt die Glasbausteinfläche auch nicht unter die Bagatellregelung der Energieeinsparverordnung. Die Bagatellregelung der EnEV 2009 erlaubt es, an einer Teilfläche von bis zu 10 % eines Bauteils gleicher Konstruktionsart Instandsetzungen vorzunehmen, ohne die Gesamtfläche des betreffenden Bauteils vollständig mit einem höheren Wärmedämmniveau auszustatten. Obwohl es keine gesetzliche Anforderung in Ihrem Fall gibt, die Glasbausteine nachträglich wärmedämmen zu müssen, wäre es sinnvoll, auf der Außenseite eine zusätzliche Verglasung anzubringen, da das unterschiedliche Wärmedämmniveau der künftig gedämmten Außenwand und der geringe Wärmeschutz der Glasbausteine Schäden hervorrufen könnten. Die Wärmedämmwirkung der modernisierten Außenwand wird etwa 10 bis 12-fach höher sein als das Wärmedämmniveau der Glasbausteine. Die Wärmebrückenwirkung der Glasbausteine und der Fugen zur Außenwand wird sich risikovoll erhöhen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Obwohl Sie nicht zwingend das Wärmedämmniveau Ihrer Glasbausteine verbessern müssen, wenn Sie die übrige Außenwand zusätzlich wärmedämmen möchten, empfehle ich es Ihnen, um bauphysikalische Schäden zu vermeiden. Nachdem die Außenwand wärmegedämmt ist, wird der Unterschied der Wärmedurchgänge der Glasbausteine und der Außenwand ein Vielfaches betragen, so dass sich Wärmebrückenwirkungen an deren Verbindungsstellen ergeben und Schäden einstellen können. Bauen Sie eine Festverglasung vor die Glasbausteine, erhöhen Sie somit das Wärmedämmniveau. Zuvor sollten Sie bauphysikalische Berechnungen durchführen lassen, um entscheiden zu können, in welcher Art Sie eine Verglasung anordnen. Ein Bauphysiker kann Sie beraten, um bauphysikalische Schäden zu vermeiden und Ihnen zur richtigen Entscheidung zu verhelfen.

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