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Immobilien: Auf Kante gegossen

Welche Oberflächen sind bei einer Grundstücksgrenze aus Sichtbeton mit Fugenkonturen zu erwarten?

WAS STEHT INS HAUS?

Auf dem Nachbargrundstück wurde direkt an unserer Grundstücksgrenze ein Wohnhaus errichtet. Bei der Vorstellung der Baupläne wurde uns versichert: „Die neue Nachbarwand wird mit Betonelementen in Sichtbetonausführung mit angeformten Fugenkonturen errichtet.“ Nun stellt sich heraus, die errichteten Betonwände erfüllen die Sichtbetonqualität nicht. Es wurden lediglich Rohbaufassadenelemente verwendet. Aus unserer Sicht ist eine Nachbehandlung nötig. Kann ich vom Nachbarn eine Überarbeitung verlangen? Was ergibt sich hierzu aus dem Nachbarschaftsgesetz?

WAS STEHT IM GESETZ?

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Wänden an der Grundstücksgrenze: Die Nachbarwand, die auf der Grenze, das heißt auf beiden Grundstücken steht, und die Grenzwand, die der Nachbar unmittelbar an die gemeinsame Grenze baut. Nur für die Nachbarwand gibt es eine Regelung im Berliner Nachbarrechtsgesetz unter Paragraf 5. Danach soll die Wand „den Bauvorhaben beider Nachbarn genügen“. Dies wurde Ihnen mit der Beschreibung der Gestaltungsart „Sichtbetonausführung“ zugesagt. Es ist verständlich, dass Sie ein Interesse an einer „schönen“ Ansichtsfläche haben, schließlich zeigt die Ansichtsseite der Wand zu Ihrer Terrasse. Zu klären ist, was sich unter dem Begriff des Sichtbetons verbirgt und inwieweit Sie einen Anspruch auf Nachbesserung haben. Sichtbeton ist zunächst nur einfach die Bezeichnung des sichtbar bleibenden Betons. Es gibt weder eine Putzschicht noch einen Anstrich. Zur optischen Beurteilung wurden Qualitätsstufen festgelegt, die insbesondere die Gleichmäßigkeit der Oberfläche beschreiben. Dies wurde notwendig, weil es immer wieder zu Interpretationsdifferenzen über die „Schönheit“ von Sichtbeton kam. Heute regeln diese Richtlinien aber nicht nur verschiedene Sichtbetonklassen, sondern auch die Art der Mängelbeseitigung, wenn das vereinbarte Ergebnis eben nicht erreicht wurde. Die Beurteilung erfolgt also auf der Basis der versprochenen Eigenschaft und der üblicherweise geschuldeten Qualität.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Die versprochene Oberfläche „Sichtbeton mit Fugenkonturen“ der Fertigteilelemente ist sehr vage beschrieben und nicht anhand von gängigen Qualitätsklassen einzuordnen. Wird besonderer Wert auf eine gleichmäßige Oberfläche oder exakt ausgebildete Fugenkanten gelegt, muss dies detailliert beschrieben werden, zum Beispiel anhand von Sichtbetonklassen. Sind Nacharbeiten erforderlich, müssen z. B. ausgebrochene Kanten ausgespachtelt werden, dann muss dies selbstverständlich im gleichen Farbton erfolgen. Diesen Anspruch auf eine Ausführung hat Ihr Nachbar gegenüber seinem Bauunternehmer. Das Nachbarrechtsgesetz wird Ihnen beim Durchsetzen Ihrer Wünsche nicht helfen. Versuchen Sie es mit einer gemeinsamen Besichtigung der Wand – von Ihrer Ansichtsseite aus und verweisen Sie auf eine fachgerechte Mängelbeseitigung.

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