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Immobilien: Augen auf beim Kohlenkauf

Der Test eines TV-Wirtschaftsmagazins brachte es vor geraumer Zeit an den Tag: Man bestellte bei mehreren Kohlenhändlern je eine Fuhre des schwarzen Brennstoffs und untersuchte anschließend, was da ins Haus kam.Erschreckendes Ergebnis: Keine einzige Lieferung entsprach der bestellten Menge, nur der Preis stimmte mit dem Angebot überein.

Der Test eines TV-Wirtschaftsmagazins brachte es vor geraumer Zeit an den Tag: Man bestellte bei mehreren Kohlenhändlern je eine Fuhre des schwarzen Brennstoffs und untersuchte anschließend, was da ins Haus kam.Erschreckendes Ergebnis: Keine einzige Lieferung entsprach der bestellten Menge, nur der Preis stimmte mit dem Angebot überein."Nicht selten versuchen schwarze Schafe unter den Kohlenhändlern, durch geringere Liefermengen, als auf der Rechnung ausgewiesen, am getäuschten Kunden zu verdienen", weiß man bei der Berliner Verbraucherzentrale.

Beim Gesamtverband des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels kennt man dieses Problem.Um dem zu begegnen, hat man eine Checkliste erarbeitet: Händler, die alle geforderten Kriterien erfüllen, dürfen sich mit dem Prädikat "Brennstoff-Fachhändler" schmücken und auch damit werben.Nach Auskunft des Verbandes seien einige Händler bereits zertifiziert.Der Titel wird nach einer Betriebsprüfung befristet vergeben.Untersucht werden zuvor beispielsweise die Waagen sowie die gelagerten Brennstoffe.Auch die Frage nach dem Umgang mit den Kunden, vor allem bei Reklamationen, hat Gewicht.

Der Weg zum richtigen Einkauf beginnt bereits bei der Auswahl der Angebote."Wer bewußt auf den niedrigen Preis anspringt, nimmt in Kauf, daß er betrogen wird", warnen Fachleute.Besonders dramatisch seien Niedrigst-Angebote in den wöchentlichen Werbeblättchen.Oft würden nicht mal Adressen, sondern nur Telefonnummern genannt.Man könne damit rechnen, daß "man sie bei Reklamationen nicht mehr erreicht." Schließlich sei "Kohlenhändler" kein geschützter Beruf.

Einige Punkte sollte man also beachten: Wie lautet der tatsächliche Preis? Werden Aufschläge fällig für Transport, Kellerlieferung, Stapeln? Kohlen und Briketts werden in drei Gebinden abgegeben: 25, 50 und 75 Kilogramm.Empfehlenwert sind Stichproben mit einer normalen Personenwaage.Bei Zwischengrößen, zum Beispiel 10 Kilogramm, vor allem bei verpackten Briketts, muß die genaue Füllmenge angegeben sein.Seien Sie bei der Lieferung unbedingt zugegen und ziehen Sie einen Zeugen hinzu.Unterschreiben Sie den Lieferschein - der bei seriösen Händlern die Firmenanschrift enthält - keinesfalls ohne genaue Prüfung.Halten Sie Beanstandungen schriftlich auf dem Lieferschein fest und zahlen Sie nur den Preis der einwandfreien Ware.Beachten Sie aber, daß eine Toleranz von wenigen Prozent erlaubt ist.

Von Vorteil kann es sein, zu einem Brennstoffhändler in der Nähe des Wohnortes zu gehen, um sich persönlich ein Bild von dem Betrieb zu machen.Dort wird man auch beraten, welcher Brennstoff sich für welche Art Ofen am besten eignet.Haben Sie dabei ein "mulmiges Gefühl", verzichten Sie auf die Dienste.Auch wer abgepackte Briketts kauft, kann kaum einen Fehler machen, bezahlt dafür allerdings mehr.

Der Berliner Senat weist darauf hin, daß in Berlin nur Briketts verbrannt werden dürfen, deren Schwefelgehalt maximal 1 Prozent beträgt, wie es die Berliner Braunkohlen-Verordnung regelt.Diese Anforderungen erfüllen Braunkohlebriketts der Marken "Union" und "Rekord" aus der Lausitz.Der Markenname ist auf jedem Brikett eingraviert, bei der Ware "Rekord" ist die Herkunft durch ein zusätzliches "L" über dem Markennamen erkennbar."Rekord"-Briketts mit einem "P" oder ohne zusätzliche Kennung weisen oft erheblich höhere Schwefelgehalte auf und dürfen in Berlin nicht verwendet werden.Bei Bestellung und Lieferung sollte man also unbedingt auf diese Kennzeichnung achten.Wer bei der Lieferung feststellt, daß die Ware nicht den Anforderungen entspricht, sollte deren Annahme verweigern oder den Händler auffordern, bereits gelieferte Kohlen zurückzunehmen und kostenlos auszutauschen.

Bei der Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie sowie in den bezirklichen Umweltämtern gibt es kostenlos ein Faltblatt "Richtig heizen".Bei begründetem Verdacht, daß die Liefermenge nicht stimmt, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale (t 214 85 -170 oder -226, nur dienstags und donnerstags) oder an den Gesamtverband des deutschen Brennstoffhandels (t 685 90 90).

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