zum Hauptinhalt

Bauen: Kontrolle ist besser: So erkennt man seriöse Baufirmen

Gute Anbieter beschreiben ihre Leistungen eindeutig und stellen einen fairen Zahlungsplan auf.

Fast täglich wird über dubiose Baufirmen berichtet, die nicht halten, was sie versprechen. Bauherren sind deshalb oft unsicher, wem sie den Auftrag überhaupt erteilen sollen. Denn egal, ob ein Haus von einem Bauträger oder mit Hilfe eines Architekten errichtet wird: Risiken gibt es immer. Wer davor die Augen verschließt und sich nicht ausreichend absichert, kann sich später reichlich Ärger einhandeln.

Viele Häuser werden heute von Bauträgerfirmen gebaut, die als Generalunternehmer die Handwerker koordinieren und das fertige Haus übergeben. „Der Ärger kann dabei schon vor Baubeginn mit der Gestaltung des Bauvertrags beginnen“, warnt Peter Dirk von der Verbraucherzentrale in Berlin. Vor der Vertragsunterzeichnung sollten angehende Bauherren unbedingt Referenzobjekte des Anbieters besichtigen. Hilfreich sei es auch, mit ehemaligen Bauherren über ihre Erfahrungen mit dieser Firma zu sprechen.

„Das Vertrauen mancher Bauherren in die ausgewählte Firma kennt keine Grenzen“, erklärt der auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Oppler aus München. Obwohl ein Hausbau meist das größte finanzielle Vorhaben einer Familie sei, werde der Kauf einer Stereo-Anlage oft besser geprüft als ein Bauvertrag. Wegen des hohen finanziellen Risikos rät Oppler, den Vertrag vor Abschluss juristisch prüfen zu lassen. Ein spezialisierter Anwalt könne dies in ein bis zwei Stunden, da er die typischen Fallstricke kenne. Die juristische Prüfung sei wichtig, da kein Laie beim Verlesen des Vertrags beim Notar alle Klausel verstehen und einschätzen könne.

„Die häufigsten Fallstricke im Bauvertrag liegen nicht im berüchtigten Kleingedruckten, sondern in dem, was nicht drinsteht“, erklärt Peter Mauel vom Bauherren-Schutzbund in Berlin. Nach einer Erhebung des Schutzbundes sei bei rund 47 Prozent der Verträge der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. Unvollständig aufgeführt seien in der Bau- und Leistungsbeschreibung oft auch Leistungsumfang, Art und Güte der Baustoffe und der Ausstattungsstandard. Bei mehr als jedem zweiten Dokument fehlten verbindliche, eindeutige Festlegungen zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin. Rund ein Fünftel der geprüften Verträge habe keine ausreichende Preissicherheit geboten.

Eine gute Beschreibung führt laut Oppler sämtliche Leistungen und Materialien sowie deren Preise auf. „Unvollständige Angaben bergen ein hohes Risiko, da der Anbieter nur verpflichtet ist, die im Vertrag erwähnten Arbeiten auszuführen.“ Deshalb sei es unerlässlich, auch die Baubeschreibung von einem Fachmann penibel kontrollieren zu lassen. Nur dieser könne erkennen, ob versteckte Kosten im Vertrag enthalten seien oder später noch auf den Bauherrn zukämen.

„Um sich vor einer möglichen Insolvenz des Bauunternehmens und damit im schlimmsten Fall vor dem eigenen finanziellen Ruin zu schützen, enthält ein guter Vertrag einen fairen Zahlungsplan, bei dem der Bauherr nicht mehr zahlt als die Baufirma geleistet hat“, betont Dirk. Fünf Prozent Abschlagszahlung direkt bei oder nach Unterzeichnung des Vertrages sollte man zurückweisen. Das Verhalten bei den Zahlungsmodalitäten erlaube Aufschlüsse darüber, wie es um die Seriosität eines Bauunternehmens bestellt sei. Im Zweifel sollten auch Wirtschaftsauskünfte über das Unternehmen eingeholt werden. Diese sind allerdings kostenpflichtig.

Statt mit einem Bauträger kann das eigene Traumhaus auch mit Hilfe eines Architekten entstehen. Bei dieser Art des Bauens schreibt der Architekt die einzelnen Gewerke aus und bestimmt mit dem Bauherrn die benötigten Handwerker. „Ein Nachteil dabei ist, dass es keinen verbindlichen Festpreis gibt“, sagt Peter Oppler. Auch müsse der richtige Architekt für das Bauvorhaben sorgfältig ausgesucht werden. Hierbei könnten Empfehlungen helfen. Ein anderer Weg: Man sucht Häuser, die einem gefallen und fragt die Besitzer nach dem Architekten und ihren Erfahrungen. Doch auch hier gilt: Der betreffende Vertrag sollte juristisch genau geprüft werden.

Ein wasserdichter Bauvertrag ist laut Bauherren-Schutzbund der erste wichtige Schritt auf einem stressfreien Weg zum Eigenheim. Ärger drohe aber auch während der Bauphase. Nach einer Studie des Instituts für Bauforschung (IfB) in Hannover ist die Mängelhäufigkeit beim Bau nach wie vor hoch. Zwischen 11 000 und 12 000 Euro sparten Bauherren der Studie zufolge durch eine baubegleitende Qualitätskontrolle. Darüber hinaus beuge eine solche Kontrolle Spätschäden vor, die oft erst nach Jahren offenkundig würden. Ein unabhängiger Berater könne Mängel rechtzeitig feststellen und beheben lassen. (dpa)

TIPP: Baustellenbesuche vertraglich festlegen

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, wird in der Regel erst Eigentümer, wenn das Eigenheim fertig gebaut und vollständig bezahlt ist. Vorher sei er lediglich Käufer – aber nicht Bauherr, erläutert Peter Dirk von der Verbraucherzentrale in Berlin. Bauherr bleibe bis zur Übergabe der Bauträger.

Daraus können sich Probleme ergeben: Will der Käufer Grundstück oder Rohbau besichtigen, benötigt er dazu formal die Zustimmung des Bauträgers. Damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, sollte sich der Käufer deshalb schon im Vertrag schriftlich das Recht zusichern lassen, die Baustelle jederzeit und auch mit einem Sachverständigen seiner Wahl betreten zu dürfen. dpa

Zur Startseite