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Viva City Adlershof. Das Berliner Immobilienunternehmen Kondor Wessels stellte am Dienstag dieses neue Stadtquartier vor.

©  Kondor Wessels

Baurecht: Aus Gewerbegebieten werden Urbane Gebiete

Das Bundesbauministerium überarbeitet den Referentenentwurf für einen neuen Baugebietstyp.

Die nachgefragten Innenstadtlagen in Großstädten mögen hier und da noch Baulücken haben. Doch die Schaffung neuer und großflächiger Wohngebiete ist hier in der Regel nicht mehr möglich. Dafür fehlt einfach der Platz. Bebauungskonzepte gibt es indes in ausreichender Zahl, sei es für den Bau von Flüchtlingsunterkünften im Modulbauweise, sei es für Quartiere, die sich baulich auf die demografische Entwicklung hierzulande einstellen sollen – der Berliner Immobilienkonzern Kondor Wessels legte in dieser Woche entsprechende Pläne vor.

Ein Dreh, derartige Planungen umzusetzen, wäre eine Reform des Baurechts. Bereits im März kündigte Bauministerin Barbara Hendricks auf einer Konferenz zum „Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen“ in Berlin die Schaffung eines neuen Baugebietstyps an. Ein erster Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt wurde im Juni vorgelegt. Grundlage des Gesetzes ist eine Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) und die Einführung der neuen Gebietskategorie „Urbane Gebiete (MU)“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Das Bauministerium arbeitet weiter an der Liberalisierung des Baurechts

Das „Urbane Gebiet“ wäre der erste neue Baugebietstyp seit 1977 und wäre neben dem „Gewerbegebiet“, dem „Wohngebiet“ und dem „Mischgebiet“ eine weitere Planungsvariante. Mit diesem neuen Baurechtstyp könnten Gebiete – teilweise – zu Wohngebieten erklärt werden, die dafür zuvor wegen Lärm- und anderen Emissionen gänzlich ungeeignet schienen. Dafür müssten die Lärmschutz- und weitere Verordnungen geändert werden.

Auch die Mindestabstandsflächen sollten neu auf den Prüfstand kommen, hatte Hendricks angekündigt. Ein Beispiel für ein urbanes Gebiet wäre die „Werkbundstadt“ in Berlin, die unmittelbar neben einer Industrieanlage im Norden Charlottenburgs an der Spree entstehen könnte.

Wie der Tagesspiegel am Rande der immobilienwirtschaftlichen Tagung „Stadt 4.0 – Brauchen wir neue Städte?“ am Donnerstag in Berlin erfuhr, arbeitet das Bauministerium weiter an der Liberalisierung des Baurechts: Im Vergleich zum Referentenentwurf vom Juni sollen die Lärmauflagen noch weiter aufgeweicht werden.

Anke Brummer-Kohler, im Bundesbauministerium Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung, Wohnen und Öffentliches Baurecht, sagte auf dem „Mirem annual congress 2016“: „Die Werte, die wir im Moment für ein Urbanes Gebiet diskutieren, liegen zwischen einem Gewerbegebiet und einem Mischgebiet.“ Damit werde Handlungsspielraum gewonnen.

Ob die Novelle noch vor Weihnachten überhaupt durch das Kabinett geht, ist offen

Und wohl auch Stadtraum: Aus Gewerbegebieten können Urbane Gebiete gemacht werden. In den Jahren 2017 bis 2019 soll dazu im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geforscht und es sollen dort Modellvorhaben kreiert werden, kündigte Brummer-Kohler an.

Nach der Änderung von Paragraf 17 der Baunutzungsvordnung („Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung“) soll künftig „wesentlich größere Gebäude als in Mischgebieten erlaubt“ sein, so die Abteilungsleiterin aus dem Hendricks-Ministerium. Auf einer Fläche von 1000 Quadratmetern soll es nach Reform erlaubt sein, 800 Quadratmeter mit baulichen Anlagen zu überdecken. Auch voluminöser dürfen die Bauten dann werden: Auf 1000 Quadratmeter „können wir dann 3000 Quadratmeter Geschossfläche errichten“, sagte Anke Brummer-Kohler.

Die Grundflächenzahl (GRZ) soll von 0,6 auf 0,8 angehoben werden. „Flexibel“ will man auch bei der Nutzungsmischung im Urbanen Gebiet sein – anders als im „Mischgebiet“. Dort darf nämlich insgesamt nicht eine der beiden gleichberechtigten Hauptnutzungsarten – Wohnen oder Gewerbe – optisch dominieren. Mit Blick auf das Emissionsschutzrecht will man sich im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Tag- und Nachtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) noch einmal anschauen.

Brummer-Kohler zeigte sich „hoffnungsfroh, dass wir auch weiterkommen“. Doch ob die Novelle noch vor Weihnachten, respektive vor der Bundestagswahl überhaupt durch das Kabinett geht, ist offen: „Das Ringen um Lösungen wird manchmal – auch angesichts von Ereignissen, die noch zehn Monate vor uns liegen – schwieriger.“

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