zum Hauptinhalt

Immobilien: Beamte bändigen Beamte

Ein Urteil der Bundesprüfstelle gegen die Bundesbaugesellschaft sorgt für ZündstoffVON RALF SCHÖNBALL Als "rechtswidrig" bezeichnet die Prüfstelle des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in Bonn die Vergabe von Bauleistungen am Reichstagsgebäude durch die Bundesbaugesellschaft (ZII3-060006-25/22).Sie hatte die Arbeiten für Metallbau und Verglasung an Fassaden und Fenstern an ein privates Bauunternehmen vergeben.

Ein Urteil der Bundesprüfstelle gegen die Bundesbaugesellschaft sorgt für ZündstoffVON RALF SCHÖNBALL Als "rechtswidrig" bezeichnet die Prüfstelle des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in Bonn die Vergabe von Bauleistungen am Reichstagsgebäude durch die Bundesbaugesellschaft (ZII3-060006-25/22).Sie hatte die Arbeiten für Metallbau und Verglasung an Fassaden und Fenstern an ein privates Bauunternehmen vergeben.Die Vergabeprüfstelle ist die oberste Instanz.Angestrengt wurde das Verfahren durch den Verband der Fenster- und Fassadenhersteller, der nun Schadensersatz fordert im Namen von Unternehmen, die bei dem Auftrag leer ausgingen.Ein bemerkenswerter Fall über das halbprivate Management der Baustellen des Bundes, das sich bewährt - trotz dieses Urteils. Den Schaden bei ihren Unternehmen beziffert der Verband auf "mehrere Millionen Mark".Aus Sicht von Geschäftsführer Karl Heinz Herbert ist das Wichtigste an dem Urteil aber die Feststellung, daß die "Bundesbaugesellschaft einen Auftrag hat, den sie nicht erfüllen kann": Sie habe die Kosten für das Reichstagsgebäude zu knapp kalkuliert; weil kein Unternehmen zu dem Preis bauen konnte, habe man nachverhandelt und schließlich eine ganz andere Leistung abgefordert.Das habe die Vergabeprüfstelle als rechtswidrig verurteilt.Dieser Auslegung entgegnet der Chef der Vergabestelle der Bundesbaugesellschaft stoisch: "Die Prüfstelle hat nur die Vergabe des Auftrags als Paket für rechtswidrig erklärt", sagt Hans Steigleder.Tatsächlich heißt es im Urteil, das dem Tagesspiegel vorliegt: "Insgesamt ergibt sich, daß der Aufhebung der Ausschreibung kein Verstoß gegen Vergaberecht zugrunde liegt". Als "rechtswidrig" bezeichnet die Prüfstelle die Auftragsvergabe, weil die Bundesbaugesellschaft den Auftrag nicht in sogenannte Fachlose zergliederte.Der Hintergrund: Wenn die Öffentliche Hand baut, sollen alle private Bauunternehmen gleiche Chancen haben, an die lukrativen Aufträge heranzukommen; deshalb soll jeder Auftrag in möglichst viele, kleine Teile - Lose genannt - zerstückelt werden.Dadurch haben Existenzgründer und Mittelständler eine Chance gegen die Baumultis, für die die vielen Teile des "Baupuzzles" oft mit zu hohem Verwaltungsaufwand verbunden sind.Im streitbaren Fall am Reichstag hatte die Bundesbaugesellschaft die Metallbau- und Verglasungsarbeiten für Fenster und Fassaden als ungeteiltes Los mit einem Auftragswert von 58 Mill.DM ausgeschrieben - zu viel, so das Urteil der Prüfstelle. "Das Urteil begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz, das sieht unsere Justitiarin so und auch der Leiter der Vergabeprüfstelle", sagt Steigleder.Ein Zivilgericht könnte das allerdings anders sehen.Dort wird der Streit auch auszufechten sein, wenn der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller die angekündigte Klage tatsächlich einreicht.Davon dürfte sich Geschäftsführer Herbert kaum abbringen lassen, für den der Fall auch deshalb eine so weitreichende Bedeutung hat, weil er durch das Urteil die ganze Vergabepraxis der Öffentlichen Hand in Frage gestellt sieht.Der Kritikpunkt: Beim Reichstag würden ebenso wie bei anderen Bundesbauten Leistungen erbracht, die ohne Vorbild seien.Daraus schließt Herbert, daß die Planer auch die Kosten nicht ordnungsgemäß voraussehen könnten und deshalb auch nicht von der Ausschreibung ein Angebot erwarten, daß den Kostenvoranschlag nicht überschreitet.Anderenfalls wiederhole sich das, was im Fall des Reichstags geschah: Die Angebote liegen über den eingestellten Kosten, die Ausschreibung wird aufgehoben und mit den Firmen nachverhandelt.Kommen auch diese Verhandlungen nicht zum Abschluß, wird die Bauaufgabe abgespeckt - die Ausschreibung ist Makulatur: "ein Mercedes wird bestellt - und ein Audi am Ende gekauft", so der Verbandschef."Das ist nicht richtig, wir haben zu 90 Prozent bekommen, was wir bestellt haben", kontert Steigleder.Lediglich Fachleute könnten den Unterschied erkennen zwischen den geplanten und den schließlich ausgeführten Bauleistungen - der architektonische Wurf sei davon überhaupt nicht berührt.So werden nun einige Aluminiumprofile, die Fenster einfassen, "von der Stange" gekauft - Einzelanfertigungen sind mit diesem Budget nicht zu haben.Daß die Bauleistungen am Reichstagsgebäude nicht in kleine Lose aufgeteilt wurden - entscheidender Vorwurf der Prüfstelle -, begründet Steigleder mit "Synergien und einfacher Koordinierung".An das Urteil der Prüfstelle will sich die Bundesbaugesellschaft aber künftig halten: Beim Bundeskanzleramt seien Aufträge in vergleichbarer Größenordnung in fünf Lose aufgeteilt worden; auch bei den Dorotheenblöcken werde dem Anliegen Rechnung getragen. Entgegen anderslautenden Meldungen, erfüllt die Bundesbaudirektion also die ihr auferlegte Aufgabe weitgehend richtig.Der Steuerzahler jedenfalls muß nicht für Bundesbauten aufkommen, deren Baukosten aus dem Ruder laufen.Für den Bau der Kuppel wurde sogar weniger Geld als eingeplant aufgewendet.Diese Mittel werden aber durch Kostenschwankungen in anderen Bereichen wieder aufgezehrt.Die Einhaltung seines Budgets, bei Öffentlichen Bauten eher die Ausnahme von der Regel, ist für Steigleder - eigens für diese Aufgabe vom Dienst beim Rechnungshof freigestellter Beamter - ganz selbstverständlich.Daß die Kosten sonst so oft außer Kontrolle gerieten, sei nur selten mangelhaftem Management von Baustellen zuzuschreiben - sondern den Sonderwünschen künftiger Nutzer: Beamte, Angestellte und Politiker. Wie bei den Diäten genehmigen die sich eine Nachbesserung nach der anderen - auch noch nach Abschluß der Planungen und während Bauarbeiten laufen.Derlei lassen sich Firmen großzügig honorieren.Das verhindert die Bundesbaugesellschaft.Der Bund ist zwar Eigentümer, als GmbH ist sie aber zugleich privates Unternehmen, deren Geschäftsführer die wirtschaftliche Verantwortung tragen - das einzige probate Mittel gegen "Beamtenwillkür": Beamte bändigen Beamte.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false