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Immobilien: Bei Bescheinigung Bargeld

Was kann man tun, um die Auszahlung eines Kredits zu beschleunigen?

WAS STEHT INS HAUS?

Ich möchte ein Einfamilienhaus kaufen. Einen Teil des Kaufpreises muss ich jedoch finanzieren – dazu brauche ich ein Darlehen über 200 000 Euro. Die Bank zahlt aber das Geld erst aus, wenn es durch die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch gesichert ist. Ich habe aber gehört, dass dieser Vorgang Monate dauern kann. Wie kann ich erreichen, dass ich trotzdem kurzfristig den Kaufpreis zahlen kann, um möglichst schnell in das Haus einziehen zu können? Und: Welche zusätzlichen Kosten entstehen dabei und wer muss sie bezahlen?

WAS STEHT IM GESETZ?

In der Tat: Durch die Überlastung der Grundbuchämter kann es vorkommen, dass eine Eintragung ins Grundbuch Monate dauert. So lange können die Vertragsparteien aber oft nicht warten. Deshalb wird in der Praxis oft mit einer so- genannten „Notarbestätigung“ gearbeitet: Nachdem der Notar den Kaufvertrag und die Grundschuld beim Grundbuchamt eingereicht und die entsprechenden Anträge (Eintragung der Grundschuld und der Eigentumsübertragungsvormerkung) gestellt hat, nimmt er Einsicht ins Grundbuch. Dabei überprüft er, ob frühere unerledigte Anträge auf Eintragung eines Rechts vorliegen – also, ob es noch andere Gläubiger gibt, die ihren Kredit schon vorher über das Grundbuch haben absichern lassen. Ist dies nicht der Fall, bestätigt der Notar, dass dem Grundbuchamt seine Anträge vorliegen und dass ihm nach Einsicht in das Grundbuch und in die Grundakten nichts bekannt geworden ist, was der sogenannten „rangrichtigen“ Eintragung (also ohne Voreintragung eines anderen Rechts) der Grundschuld entgegensteht. Ein bisschen Zeit vergeht allerdings trotzdem: Da die eingehende Post mit den Anträgen nicht sofort dem passenden Grundbuch zugeordnet werden kann, sollten mindestens sieben Werktage abgewartet werden, bis der Notar Einsicht nimmt. Für die Bestätigung fällt eine 1/4-Gebühr nach dem Wert der Grundschuld an. In unserem Fall kostet die Notarbestätigung damit 89,25 Euro nebst Auslagen und Umsatzsteuer. Die Kosten zahlt in der Regel der Käufer.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Die Notarbestätigung ist heute aus der Praxis nicht mehr wegzudenken. Allerdings birgt sie für die Banken ein gewisses Risiko: Lässt zum Beispiel das Finanzamt, nachdem das Darlehen ausgezahlt ist, eine Sicherungshypothek wegen Steuerrückständen eintragen, so ist es durchaus möglich, dass diese Hypothek vor der Grundschuld ins Grundbuch kommt – denn solche Fälle werden vorrangig behandelt. Damit ist nicht völlig ausgeschlossen, dass ein späterer Antrag vor der Grundschuld eingetragen wird und die Ansprüche der Bank hinter ihm zurückstehen müssen. Das gleiche Problem tritt übrigens auch bei anderen Eintragungen auf, etwa bei der Vormerkung einer Eigentumsübertragung. Ein anderer Aspekt: Der Immobilienkäufer kann Geld sparen, wenn er die Notarbestätigung nur zur Auszahlung eines Teils des Darlehens benötigt. Dann darf der Notar nur diesen Teil als Grundlage für die Gebühr heranziehen.

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