zum Hauptinhalt

Immobilien: Bei Mangel handeln

Wenn ein Mangel bekannt ist, sollte dieser im Kaufvertrag ausdrücklich genannt werden. Damit ist ein späterer Streit zwischen Verkäufer und Erwerber darüber ausgeschlossen.

Wenn ein Mangel bekannt ist, sollte dieser im Kaufvertrag ausdrücklich genannt werden. Damit ist ein späterer Streit zwischen Verkäufer und Erwerber darüber ausgeschlossen.

Rechts und Sachmängel. Zu den Rechtsmängeln einer Immobilie zählen alle „Belastungen“ wie beispielsweise die im Grundbuch eingetragenen Hypotheken oder Nutzungsrechte Dritter an dem Objekt. Auch Pacht- oder Mietverträge können dazu zählen, sofern diese nicht bekannt sind. Zu den Sachmängeln zählen beispielsweise Fehler an der Bausubstanz, das Fehlen von Genehmigungen zur Nutzung der Immobilie, eine vom Vertrag abweichende Fläche des Objekts.

Mängelfreiheit ausschließen. Wer ein Haus verkauft und nach bestem Wissen die Mängel aufgezählt hat, sollte einen Ausschluss der Haftung für die ihm nicht bekannten Mängel wie folgt formulieren: Das Objekt wurde „unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelhaftung“ verkauft. Die Formulierungen „verkauft wie besichtigt“ oder „wie es steht und liegt“ reichen meistens nicht aus. ball

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false