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Immobilien: Bei Streit um den Bescheid

Wer in den kommenden Tagen oder Wochen einen Bescheid über Arbeitslosengeld II bekommt und diesen für unzutreffend hält, kann innerhalb von vier Wochen dagegen Widerspruch erheben . Der Widerspruch sollte schriftlich, möglichst per Einschreiben, mit der Post geschickt oder persönlich bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.

Wer in den kommenden Tagen oder Wochen einen Bescheid über Arbeitslosengeld II bekommt und diesen für unzutreffend hält, kann innerhalb von vier Wochen dagegen Widerspruch erheben . Der Widerspruch sollte schriftlich, möglichst per Einschreiben, mit der Post geschickt oder persönlich bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur bestätigt dann dem Antragsteller den Eingang des Widerspruchs. Da das Arbeitslosengeld II gerade eingeführt wurde, beginnt die Frist von vier Wochen frühestens am 1.Januar. Auch wer den Bescheid schon im Dezember erhalten hat, kann also bis Ende Januar 2005 Widerspruch erheben.

Da manche Kriterien zum Erhalt des Arbeitslosengeldes II noch nicht feststehen, erwartet der Berliner Anwaltsverein eine erhebliche Anzahl an Widersprüchen und Klageverfahren . Mehrere Richter haben sich vom Verwaltungs zum Sozialgericht versetzen lassen, um die drohende Prozesswelle bewältigen zu können. Bezieher von Arbeitslosengeld II, die ihren Bescheid überprüfen lassen wollen, aber die Anwaltsgebühren nicht zahlen können, sollten bei den Amtsgerichten einen Beratungsschein beantragen. Für die Beratung werden dann lediglich 10 Euro fällig.

Weitere Informationen rund um das Thema „Arbeitslosengeld II und Immobilien“ sind im Internet unter www.stiftung-warentest.de oder bei den Landesbausparkassen unter www.haus.de nachzulesen. Tipps und Hilfe in Rechtsfragen bieten außerdem www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-II.htm sowie www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/faq/arbeitslosengeld. Wer sich seine Vermögensfreibeträge vor der Beantragung von Arbeitslosengeld II selbst berechnen möchte, dem hilft www.ihre-vorsorge.de/Finanzrechner-Vermoegen-Freibetragsrechner-ALG2.htm jub

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