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Immobilien: Bericht zur Mietrechtsreform droht Makulatur zu werden

Bundesbauministerium: Nur geringer Handlungsbedarf für grundlegende Modifizierung und Ergänzung des GesetzesVON ANDREAS LOHSE Es droht ein Betrug an den Mietern", wettert der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips.Man habe "eindeutige Hinweise", daß die Regierungskoalition bei der geplanten Mietrechtsänderung "jetzt doch eine massive Verschlechterung zu Lasten der Mieter" plane.

Bundesbauministerium: Nur geringer Handlungsbedarf für grundlegende Modifizierung und Ergänzung des GesetzesVON ANDREAS LOHSE Es droht ein Betrug an den Mietern", wettert der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips.Man habe "eindeutige Hinweise", daß die Regierungskoalition bei der geplanten Mietrechtsänderung "jetzt doch eine massive Verschlechterung zu Lasten der Mieter" plane. Noch vor wenigen Wochen sah es anders aus.Mit ihrem Abschlußbericht zur Reform des Mietrechts erntete die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zwar nicht allenorts freundliches Schulterklopfen.Doch das Ergebnis schien für alle passabel.Doch inzwischen fürchtet man, daß der Bericht "zur Makulatur verkommt" und das 390 Seiten starke Werk für den Papierkorb geschrieben wurde.Die Bundesregierung habe "offensichtlich Abstand von dem Arbeitsergebnis genommen", heißt es beim DMB in Köln.Auch sei ein Gutachten im Auftrag des Bundesbauministeriums zu den Akten gewandert, das zu dem Ergebnis kam, ein "genereller Handlungsbedarf für eine grundlegende Modifizierung und Ergänzung des Mietrechts" sei "eher gering anzusehen". Klare Worte von Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig untermauern die Befürchtungen des DMB.Auf dem Zentralverbandstag der Vermieterorganisation Haus & Grund Deutschland sagte er, daß die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von derzeit 20 bis 30 Prozent auf nunmehr ausschließlich 30 Prozent vereinheitlicht werden solle.Unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfte dann der Mietzins jährlich um zehn Prozent erhöht werden.Darüber hinaus will Schmidt-Jortzig "künstlich verbilligte Mieten nicht in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen" lassen.Außer den Mieten für preisgebundenen Wohnungsbau sollten jene von Werks-, Genossenschafts- und kommunalen Wohnungen "unberücksichtigt bleiben".Auch den Paragraphen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes will man lockern.Er verbietet Mieterhöhungen, die mehr als 50 Prozent oberhalb der zulässigen Vergleichsmiete liegen.Diese Vorschrift behindere nach Ansicht des Justizministers "die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Marktgeschehen". Ein weiterer Diskussionspunkt sind Zeitmietverträge auf deren Verlängerung der Mieter "grundsätzlich keinen Anspruch" haben soll, erklärte Schmidt-Jortzig in seiner Rede.Außerdem sollen Mietkautionen sich statt auf die Nettomiete künftig auf die Bruttomiete beziehen; Kündigungsfristen generell auf sechs Monate festgelegt werden und Hausbesitzer sollten das Recht erhalten, nach dem Tod des Mieters dem Erben, der nicht in der Wohnung wohnt, auch ohne berechtigtes Interesse zu kündigen.Weiterhin plädiert der Justizminister dafür, dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen, eine "angemessene Änderung der Vertragsbedingungen zu verlangen", wenn eine Fortsetzung des Mietverhältnisses mit in der Wohnung lebenden Angehörigen, Partnern einer Lebensgemeinschaft oder Verwandten des Verstorbenen "nicht zugemutet werden" könne.Der Minister: "Diese Änderungen sollen das Mietrecht einfacher, verständlicher und flexibler gestalten und sind in meinen Augen ebenso sachgerecht wie sozialverträglich." Bei den Hausbesitzern fand er damit Wohlwollen.Zuvor schon hatte Haus & Grund-Präsident Friedrich-Adolf Jahn betont, eine Mietrechtsreform "als Entschlaêkung des Gesetzbuches ohne gleichzeitige materielle Änderungen" lohne "den Aufwand nicht".Der Verband verlangt außerdem die Vertragsfreiheit bei künftigen Neubauten, die Erleichterung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie eine Ausdehnung der Duldungspflicht bei Modernisierung.In einer Stellungnahme forderte hingegen DMB-Präsidentin Anke Fuchs die Bundesregierung auf, "ihr Versprechen, das Mietrecht inhaltlich nicht ändern zu wollen, einzulösen und einer mieterfeindlichen Neuregelung einen Riegel vorzuschieben". Ob es jedoch tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode zu einer Reform kommt, scheint ungewiß.Denn bislang ist man in der Koaltion uneinig.So lehnt die CSU beispielsweise jegliche Änderungen ab, die zu Lasten der Mieter gehen. Gegen einvernehmliche Beschlüsse arbeitet die Zeit.DMB-Sprecher Ulrich Ropertz: "Kommt die Reform nach der Sommerpause nicht bald unter Dach und Fach, wird sich wohl erst wieder die nächste Regierung damit befassen."

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