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Immobilien: Bewachen durch bewohnen

Gelegenheit macht Diebe.Alarmanlagen können zwar abschrecken, doch Schutz rund um die Uhr gibt es nur dann, wenn sich jemand persönlich um die Wohnung kümmert.

Gelegenheit macht Diebe.Alarmanlagen können zwar abschrecken, doch Schutz rund um die Uhr gibt es nur dann, wenn sich jemand persönlich um die Wohnung kümmert.Mit dieser Aufgabe kann man Nachbarn betrauen, Verwandte oder Schwiegereltern.Eine Alternative für den Schutz kostbarer Einrichtungen sind "Haushüter".Ihr Motto: "Bewachen durch bewohnen." Wer sich nicht oder nicht allein auf technische Sicherungsmaßnahmen verlassen will, ist damit gut aufgehoben.

Die Idee stammt aus Amerika und England: "Homesitting" hat sich dort schon Mitte der siebziger Jahre etabliert.Seit Anfang der achtziger Jahre sind Haushüter auch in Deutschland bekannt.Wer unterwegs ist, überläßt seine Wohnung einem Dienstleistungsunternehmen, der Haushüter-Agentur.Ein Mitarbeiter bewohnt das Domizil während der Abwesenheit des Besitzers ununterbrochen.Die Bandbreite des Angebotes kann sich sehen lassen: Haushüter versorgen die Haustiere, gießen Blumen, leeren den Briefkasten, nehmen Telefonate entgegen und schicken auf Wunsch dem Urlauber Post und Faxe nach.Sogar um die daheimgebliebenen Kinder können sie sich kümmern.Schließlich läßt sich darüber hinaus auch ein kompletter Büroservice ordern, der den Abwesenden beispielsweise über wichtige Schreiben, Anfragen oder Angebote auf dem laufenden hält.In Notfällen wie Wasserrohrbrüchen holen sie Hilfe oder Handwerker.Nach Auskunft des Verbandes Deutscher Haushüter-Agenturen (VDHA) haben die ihm angeschlossenen Mitgliedsfirmen seit ihrem Bestehen bereits mehr als 300 000 Einsatztage hinter sich - ohne einen einzigen Einbruch, betont man werbewirksam.

Haushüter dringen nicht nur tief in die Privatsphäre ihres Auftraggebers ein, sondern übernehmen auch große Verantwortung."Unsere Kunden vertrauen uns Haus und Hof an", heißt es beim VDHA.Das setzt besondere Zuverlässigkeit voraus.Deshalb setzen die Agenturen oftmals lebenserfahrene, finanziell abgesicherte Senioren ein, die hinsichtlich ihres beruflichen Werdegangs und der Lebensverhältnisse zuvor eingehend überprüft werden.Auch ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis müssen sie nachweisen.Der pensionierte Richter findet hier ebenso eine gelegentliche Aufgabe für den Lebensabend wie der frühere Verlagskaufmann.Entlohnt werden sie von ihren Agenturen.

Die Leistungen werden individuell nach den Wünschen des Kunden ermittelt und in einer Checkliste festgehalten.Was ist wo zu tun? Welche Räume sind regelmäßig durch Kontrollgänge zu überwachen? Wo befinden sich zum Beispiel Anrufbeantworter, Hauptwasser- und Gashahn, wo Sicherungskasten und Feuerlöscher? Und: Welche Räume und Gegenstände sind für den Haushüter ausdrücklich tabu? Nachdem der Kunde solche und andere Fragen mit der Agentur abgestimmt hat, vermittelt ihm das Unternehmen einen geeignet erscheinenden Mitarbeiter - mitunter wird auch ausdrücklich ein Ehepaar gewünscht -, der sich alsbald persönlich vorstellt.Stimmt die Chemie, ist der Auftrag gesichert.Andernfalls kann der Kunde den Vorschlag zurückweisen.Allerdings führen die Kontakte nicht selten auch zu einem besonderen Vertrauensverhältnis, so daß mancher Urlauber und Dienstreisende ausdrücklich jedesmal dieselbe ihnen schon bekannte Urlaubswache haben will.Dazu lassen sie sich schon frühzeitig auf die Warteliste ihrer Agentur setzen.

Während seiner Anwesenheit darf der Hüter, so eine Dienstanweisung an die dem Verband angeschlossenen Betriebe, das zu bewachende Domizil tagsüber zu unregelmäßigen Zeiten insgesamt drei Stunden verlassen, nach der Tagesschau nochmals eine Stunde.Ob er an seinem Arbeitsplatz Besuch empfangen darf, wird vorab mit dem Kunden geklärt.In dem zu schützenden Objekt jedoch Partys zu feiern, ist selbstredend verboten.Schußwaffen dürfen die Wächter während ihrer Tätigkeit weder besitzen noch führen oder gar benutzen, selbst dann nicht, wenn sie als Privatleute einen Waffen- oder Waffenbesitzschein haben.Auch haben sie in ihrer Dienstzeit keine polizeilichen Befugnisse.Höflichkeit, Rücksicht und Diskretion gegenüber Nachbarn und Besuchern wird zugesichert.

Die dem Haushüter-Verband angeschlossenen Agenturen unterwerfen sich freiwillig den Bestimmungen der Gewerbeordnung.Das erfordert unter anderem den Nachweis einer Personalschulung sowie eine behördliche Prüfung der Integrität von Unternehmen und Personal.Über Informationen, die der Hüter während seines Dienstes erlangt, ist er zu Stillschweigen verpflichtet.Und stößt er versehentlich beim Staubsaugen den Fernseher vom Tisch, sind die Folgen über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.Die Mindestsumme für Personenschäden liegt bei zwei Millionen DM, für Sachschäden bei 500 000 DM, für Abhandenkommen bewachter Sachen 30 000 DM und für Vermögensschäden bei 25 000 DM.Der Haushüter selbst sollte über eine Unfallversicherung abgesichert sein.Am Ende des Einsatzes steht ein Abnahmeprotokoll, in dem alle Vorkommnisse aufgelistet sind.Der Kunde prüft die Abrechnung etwaiger Auslagen und bescheinigt die ordnungsgemäße Rückgabe des Objekts.Auch Beschwerden und Unregelmäßigkeiten werden festgehalten.

Die Kosten für einen Standard-Dienst liegen im Durchschnitt bei etwa 80 bis 110 Mark pro Tag.Zusätzliche Aufgaben außerhalb des üblichen Rahmens sind möglich, werden aber gesondert berechnet.Interessenten können sich an den Verband Deutscher Haushüter-Agenturen wenden, der Mitgliedsunternehmen vermittelt.

VDHA, Feldkamp 4, 48165 Münster, Telefon 0 25 01 / 71 71, Mo-Fr 13-16 Uhr

Fax 0 25 01 / 2 70 72.

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