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Immobilien: Bislang nur eine ausgesprochene Fleißarbeit

Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Mietrechtsreform / Entscheidung offen VON ANDREAS LOHSE Das Mietrecht soll verständlich werden.Seit Monaten schon streiten die Experten von Mieterverbänden und Wohnungswirtschaft über Form und neue Inhalte.

Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Mietrechtsreform / Entscheidung offen VON ANDREAS LOHSE Das Mietrecht soll verständlich werden.Seit Monaten schon streiten die Experten von Mieterverbänden und Wohnungswirtschaft über Form und neue Inhalte.Auf Anhörungen und in Debatten bezog man Stellung und feuerte so manche Breitseite in das jeweils andere Lager.Eine vom Bonner Justizministerium eingesetzte Bund-Länder-Kommission hat zum Abschluß ihrer Arbeit vor wenigen Wochen einen 390 Seiten starken Bericht zusammengestellt, wie das private Wohnraummietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammenzufassen sein könnte - ein Katalog, der indes zur Verwunderung mancher Lobbyisten noch nicht veröffentlicht wurde.Der Deutsche Mieterbund (DMB) zeigt sich überrascht ob dieses Kompendiums, hatte er zuvor doch Arges für die deutsche Mieterschaft befürchtet.Obwohl einige Änderungsvorschläge "eindeutig zugunsten der Vermieter" wirkten, sei es "in der Sache nicht gerechtfertigt, der Arbeitsgruppe Einäugigkeit vorzuwerfen", konstatiert DMB-Direktor, Franz-Georg Rips."Die Kommission hat im Ergebnis eine ausgesprochene Fleiß-Arbeit vorlegt." Beim Zentralverband der Haus- und Grundeigentümer hält man sich mit öffentlichem Lob hingegen etwas zurück.Man baue nach den Worten des Verbandssprechers Ludger Baumeister darauf, daß die Bonner Koalition tendenziell nach wie vor zu ihrer Absicht stehe, dem Mietrecht "mehr marktwirtschaftliche Elemente" beizufügen.Das bedeute unter anderem eine Abschaffung der Kappungsgrenzen sowie die Freiheit, Mietverträge für Neubauten unter bestimmten Voraussetzungen prinzipiell ohne mietrechtliche Vorgaben, sondern allein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen schließen zu können.Mit einer rein redaktionellen Neufassung sei man eher unzufrieden.Hier eine Auswahl der wichtigsten Änderungsvorschläge: Mieterhöhung: Neben Vergleichswohnungen, Gutachten und Mietspiegel soll künftig die Einhaltung der ortsüblichen Vergleichsmiete mittels Mietdatenbank nachgewiesen werden können.Die Kommunen allerdings haben ob des zu erwartenden Verwaltungsaufwandes dem Vernehmen nach bei diesem Vorschlag bereits abgewunken. Modernisierung: Mieterhöhungen sollen nur noch in dem zuvor angekündigten Umfang zulässig sein, zudem die Frist der Ankündigung von zwei auf drei Monate erweitert werden.Der DMB begrüßt diesen Vorschlag, weil er beispielsweise Mieterhöhungen aufgrund von "Kalkulationsfehlern" ausschließe. Mietzahlung: Sollen künftig prinzipiell am Monatsanfang gezahlt werden.Da dies sowieso schon in nahezu allen Mietverträgen so festgehalten wird, sind die Auswirkungen dieser Änderung jedoch eher gering. Schönheitsreparaturen: Eine Entscheidung steht noch aus.Von vier Vorschlägen favorisieren die meisten Länder, den Mieter zu verpflichten, beim Einzug zu renovieren. Mietvertrag: Beim Tod eines Mieters soll derjenige, der mit dem Verstorbenen im selben Haushalt wohnte, aber selbst nicht Mieter war, in das Mietverhältnis eintreten.Eine Vereinfachung, die der DMB für sinnvoll hält, weil die bisherige Rechtsprechung zwar schon das Recht auf Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft erweitert habe, nunmehr dieses Recht aber auch auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ausgedehnt werde. Kündigungsfristen: Vermieter bleiben an die bisherigen Kündigungsfristen gebunden, für Mieter verkürzt sich die Frist auf drei Monate.Nach Ansicht des DMB ein guter Vorschlag, da sich für den Mieter bei einem Wohnungswechsel die Kosten minimierten und er nicht für lange Zeit doppelt - für die neue und die alte Wohnung - Miete zahlen müßte. Kündigungsschutz: Fristlose Kündigungen sollen auch dann zulässig sein, wenn beiden Mietparteien eine Fortsetzung zumutbar wäre.Eine "streitfördernde Regelung", meint der DMB, da Vermieter auch dann kündigen könnten, wenn das Mietverhältnis ohne Verschulden des Mieters zerrüttet ist. Einliegerwohnungen: Das Sonderkündigungsrecht der Vermieter für Einliegerwohnungen bleibt bestehen."Schlimm", urteilt der DMB.Mietern in Einliegerwohnungen könne der Vermieter ohne einen gesetzlich anerkannten Grund kündigen. Ob diese Vorschläge allerdings tatsächlich Gesetz werden, ist offen.Hochrechnungen besagen, daß bis zur parlamentarischen Sommerpause zumindest ein Referentenentwurf vorliegen müsse, wenn noch im Herbst eine Entscheidung fallen solle.

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