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Genau nachschauen müssen die Betreiber von Blockheizkraftwerken in den folgenden Monaten, ob sich das Mieterstrommodell unter den neuen Förderbedingungen noch rechnet.

© Thilo Rückeis

Blockheizkraftwerke: Dunkle Wolken über dem Mieterstrommodell

Das Gesetz zur Förderung von Blockheizkraftwerken wird bald reformiert. Geplant sind Kürzungen. Das könnte dezentrale Projekte gefährden.

Wer nahe des Klausenerplatzes in Charlottenburg wohnt und Mieter der Gewobag ist, kann seinen Strom jetzt aus einer neuen Quelle beziehen: Die städtische Gewobag bietet zusammen mit dem Hamburger Energiedienstleister Urbana sogenannten Quartierstrom an. Er wird vor Ort in einem mit Erdgas betriebenen Blockheizkraftwerk am Spandauer Damm erzeugt. Das Besondere daran: Der Strom wird nicht ins allgemeine Netz eingespeist, sondern direkt an die Mieter verkauft.

In Berlin gibt es mittlerweile einige solcher Mieterstromprojekte. Die Gewobag hat das Modell erstmals 2014 im Falkenhagener Feld in Spandau realisiert. Ebenfalls seit 2014 bietet die Stadt und Land ihren Mietern im Gelben Viertel in Hellersdorf Mieterstrom an, der dort durch Fotovoltaikanlagen auf den Dächern erzeugt wird.

Jetzt haben auch die Berliner Stadtwerke angekündigt, in das Geschäft mit Mieterstrom einzusteigen: Bis Oktober installieren die Stadtwerke auf dem Dach eines Gesobau-Mietshauses in der Pankower Rolandstraße eine Fotovoltaikanlage, deren Strom den dortigen Mietern angeboten wird. Das gleiche Modell wird im Hellersdorfer Rathausviertel auf Dächern der Stadt und Land realisiert.

Spitzenverbände schlagen Alarm

Wohnungsunternehmen wollen sich so als vorausschauende Vermieter profilieren. „Aus Erfahrung wissen wir, dass unsere Mieter diese intelligente Energieversorgung aus finanziellen und ökologischen Gründen attraktiv finden", sagt Ingo Malter, Geschäftsführer der Stadt und Land. Der dezentral erzeugte Strom wird in der Regel etwas günstiger angeboten als vergleichbarer Strom anderer Anbieter.

Darüber hinaus gilt das Modell als gut für die Umwelt: „Weg von den großen Zentralen und hin zu kleinen, dezentralen Einheiten der Strom- und Energieversorgung“ – das ist das Ziel für Jens Goldmund, Geschäftsführer der für den Energiebereich zuständigen Tochtergesellschaft der Gewobag. Und auch Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel sieht in der Stromerzeugung durch dezentrale Blockheizkraftwerke „einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie des Senats“.

Doch jetzt gerät dieses als vorbildlich gerühmte Modell in Gefahr – zumindest was die Erzeugung von Strom in Blockheizkraftwerken (BHKW) betrifft. Jedenfalls haben der Deutsche Mieterbund, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Verbraucherzentrale Bundesverband Alarm geschlagen: Der dezentralen Stromerzeugung für Mieter in den Wohnquartieren drohe das Aus, sofern der vorliegende Entwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen werde. In diesem Entwurf sehe das Bundeswirtschaftsministerium nämlich vor, die Förderung von Mieterstrom einzustellen.

Die Dauer der Förderung soll abgesenkt werden

Kurz danach gab es jedoch Entwarnung, dieses Mal durch das BHKW-Infozentrum: „Projekte, die den selbst erzeugten Strom an Mieter verkaufen, werden in Bezug auf die Förderung auch zukünftig nicht schlechter als eine Eigenversorgung gestellt sein“, teilt Markus Gailfuß, Geschäftsführer des BHKW-Infozentrums mit. Von Eigenversorgung sprechen die Fachleute, wenn der Besitzer eines Einfamilienhauses den in seinem Haus erzeugten Strom selbst verbraucht.

Allerdings beinhaltet der zuletzt bekannt gewordene Entwurf auch nach Einschätzung des BHKW-Infozentrums eine Verschlechterung für den Mieterstrom: Während dieser bisher mit 5,41 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gefördert wird, sollen es künftig nur noch 4 Cent sein.

Im Gegenzug soll der in einem Blockheizkraftwerk erzeugte Strom, der ins allgemeine Netz eingespeist wird, künftig mit einem Zuschlag von 8 Cent pro kWh besser gestellt werden. Außerdem wird die Dauer der Förderung reduziert: Während die Unterstützung momentan zehn Jahre lang läuft, soll die Förderdauer für kleine KWK-Anlagen (bis 50 Kilowatt elektrische Leistung) künftig auf 45 000 Vollbenutzungsstunden (das entspricht gut fünf Jahren) begrenzt werden. Größere Anlagen sollen überhaupt nicht mehr gefördert werden.

Auch die Berliner Energieagentur sieht die Gesetzesnovelle kritisch

Genau nachschauen müssen die Betreiber von Blockheizkraftwerken in den folgenden Monaten, ob sich das Mieterstrommodell unter den neuen Förderbedingungen noch rechnet.
Genau nachschauen müssen die Betreiber von Blockheizkraftwerken in den folgenden Monaten, ob sich das Mieterstrommodell unter den neuen Förderbedingungen noch rechnet.

© Thilo Rückeis

„Wir bleiben dabei, dass der Entwurf für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes von Anfang Juli eine Bedrohung für Mieterstromprojekte darstellt“, erklärt deshalb GdW-Expertin Ingrid Vogler. „Sollte der Entwurf so beschlossen werden, haben zwar Objektkonzepte – wenn auch unter erschwerten Bedingungen – noch eine Chance, Quartierskonzepte aber nicht mehr.“

Mit Quartierskonzepten meint Vogler größere Blockheizkraftwerke, die ganze Wohnanlagen versorgen. Ein solches ist vor wenigen Wochen in Lichtenberg in Betrieb gegangen. Dort versorgt die Berliner Energieagentur gut 300 Wohnungen der Howoge mit Strom und Wärme. Die Anlage hat eine elektrische Leistung von 140 Kilowatt, liegt also deutlich über der künftigen Fördergrenze.

Die Politik steigende Netzentgelte

Auch die Berliner Energieagentur sieht den Entwurf zur KWKG-Novelle kritisch. „Die Realisierung von Mieterstromprojekten würde erschwert“, sagt Pressesprecher Volker Gustedt. In manchen Fällen wären solche Projekte nach seinen Worten gar nicht mehr wirtschaftlich. Das Hauptproblem sieht Gustedt dabei in der Verkürzung der Förderlaufzeit: In der vorgegebenen Zeit „lassen sich die Investitionskosten in vielen Fällen nur schwerlich amortisieren“, erläutert er. Die Berliner Energieagentur ist nach eigenen Angaben eine Pionierin des Mieterstromkonzepts, betreibt 72 Blockheizkraftwerke und versorgt rund 3500 Mieter mit Strom.

Bleibt die Frage, warum die Politik dieses Modell einschränken will. Ingrid Vogler vom GdW hat dafür eine Erklärung: „Die Politik möchte, dass der dezentral erzeugte Strom ins allgemeine Netz eingespeist wird, sodass weiter Steuern und Abgaben erhoben werden können“, sagt sie. „Sollten sich Mieterstromkonzepte in der Breite durchsetzen, befürchtet die Politik steigende Netzentgelte und damit steigende Strompreise für Haushalte, die aus dem allgemeinen Stromnetz versorgt werden.“

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