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Beste Lage. Im Wettlauf um das Bauland an der Breite Straße sollten Baugruppen, Genossenschaften und kleinere Projektgesellschaften eine Chance bekommen.

© imago

Breite Straße: In Berlins Mitte werden Parzellen verkauft

Streit um Breite Straße: Bund und Land einigen sich auf Grundstückstausch. Die Höhe des „Wertausgleichs“ ist noch zu regeln.

Berlins Mitte wird scheibchenweise verkauft – und zwar in kleinen Parzellen. Viel Geld für die Kassen von Bund und Land soll dabei auch herausspringen. Dies sieht eine Einigung zwischen den beiden Grundstückseigentümern vor im Streit um den lange umkämpften Umgang mit Bauland an der Breite Straße, zwischen Petriplatz und Schloßplatz.

Zugleich kommt der Senat so einer der wichtigsten Forderungen von Stadthistorikern und geschichtsinteressierten Berlinern nach, die mehr architektonische Vielfalt im Stadtkern fordern. Dies soll erreicht werden, indem Baugruppen, Genossenschaften und kleinere Projektgesellschaften eine Chance im Wettlauf um landeseigenes Bauland bekommen.

Damit die Einigung greifen kann, müssen Bund und Land zunächst Grundstücke tauschen. So gehören dem Bund zum Beispiel die Plattenbauten des ehemaligen Bauministeriums der DDR an der Breite Straße, das Land besitzt vor den Gebäuden die breiten Bürgersteige, die zum Teil in Bauflächen umgewandelt werden, weil die Straße schmaler werden soll. Im Austausch dafür bekommt das Land Grundstücke des Bundes gegenüber dem Petriplatz. Der Senat kann sein Grundstück dann in kleine rund 600 Quadratmeter große Areale aufteilen und verkaufen.

Architektonische Vielfalt statt uniformer Blöcke

Dagegen muss die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) eigene Wege gehen, weil sie die Flächen trotzdem an den Meistbietenden abgeben muss. Bima-Verkaufschef in Berlin, Stephan Regeler, begrüßt den geplanten Grundstückstausch. Noch sei aber die Höhe des „Wertausgleichs“ zwischen Land und Bund zu regeln, weil die zum Tausch bestimmten Flächen nicht dieselbe Größe und nicht dieselbe Lage haben. Sobald hier Einigkeit erzielt ist, will die Bima das dann 6000 Quadratmeter große Baugrundstück an der Breite Straße verkaufen – dabei aber den städtebaulichen Zielsetzungen des Landes entgegenkommen.

Und dabei geht der Bund neue Wege: Wer nur einen Teil des 6000 Quadratmeter großen Grundstückes erwerben will, kann ebenso ein Angebot abgeben wie Interessenten, die gleich den ganzen Block kaufen wollen. Bei Ablauf der Frist entscheidet dann der insgesamt höchste Kaufpreis: Das Bauland kann also an einen einzelnen Bieter gehen, es können aber auch mehrere Bieter für jeweils getrennte Teilflächen den Zuschlag erhalten, sofern deren Kaufpreise in der Addition das höchste Angebot ergeben.

Damit steigen die Chancen dafür, dass auch der bundeseigene Teil der städtischen Brache zwischen Schlossplatz und Petriplatz in kleinere Parzellen aufgeteilt wird und architektonische Vielfalt statt uniformer Blöcke entsteht. Der Bima-Verkaufschef in Berlin macht allerdings keinen Hehl aus seinen Bedenken gegen einen Verkauf in Einzelparzellen. Regeler nennt es einen „unökonomischen Umgang mit Ressourcen“. Für jedes der kleineren Gebäude müsse ein eigener Aufzug und eine eigene Tiefgarage entstehen. Es müssten mehr Flure und Treppenaufgänge gebaut werden – „und das verursacht zusätzliche Baukosten“.

Sollte es so kommen, dann werde das Land nach Auffassung des Bima-Verkaufschefs sein Ziel verfehlen, im historischen Zentrum günstigen Wohnraum zu schaffen. Allerdings sagt Regeler voraus, dass ohnehin einer der großen Bauträger den höchsten Preis für den Block anbieten wird. Und dann sei die Bima auch dazu verpflichtet, das Grundstück an diesen Investor zu verkaufen.

Bima verkauft zum höchstmöglichen Preis

Daran ist das Gesetz schuld, auf dessen Grundlage der Bundestag die Gründung der Bima beschlossen hat. Demnach muss das Vermögen des Bundes grundsätzlich zum höchstmöglichen Preis verkauft werden. Daran ändert auch der Koalitionsvertrag nichts. Verkaufschef Regeler sagt: „Solange das Bima-Gesetz nicht geändert ist, müssen wir zum höchsten Preis verkaufen“.

Denn anders als erwartet und anders als im Entwurf des Koalitionsvertrages festgehalten, stellt die schwarz-rote Bundesregierung keineswegs die Liegenschaftspolitik der Bundesanstalt grundsätzlich infrage. Auch künftig verkauft die Bima ihre Grundstücke zum höchstmöglichen Preis. Neu ist zwar, dass die Bima bundeseigene Grundstücke auch – wie es im Koalitionsvertrag heißt: – für die „Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt verbilligt abgeben“ darf. Dies betrifft aber ausschließlich früher militärisch genutzte Grundstücke und dies auch nur bundesweit im Wert von zusammen maximal 25 Millionen Euro im Jahr.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigte auf Anfrage, dass mit dem Bund über einen Grundstückstausch verhandelt werde. „Zielrichtung unser Entwicklung ist eine kleinteilige Parzellierung mit gemischter Eigentümerstruktur unter Einbeziehung von städtischen Wohnungsbaugesellschaften“. Und bei den Verhandlungen mit der Bima wirke der Senat zugunsten kleinteiliger Vergaben von deren Grundstücken hin.

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