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Immobilien: Cannabis unerwünscht Energie sparen ist Pflicht

Fristlose Kündigung bei Anbau Bis 2006 müssen die alten Heizkessel ausgetauscht und Häuser gedämmt sein – doch es gibt Ausnahmen

Grundsätzlich können Bewohner allein entscheiden, welche Pflanzen und Blumen sie auf dem Balkon ihrer Wohnung anpflanzen möchten. Doch von dieser Regel gibt es auch Ausnahmen. Wer beispielsweise auf die Idee kommen sollte, Cannabispflanzen zu züchten, riskiert damit die fristlose Kündigung. Dies entschied jedenfalls das Landgericht Ravensburg. Die Richter hatten über den Fall eines Mannes zu entscheiden, der 14 dieser verbotenen Gewächse auf dem Balkon gezüchtet hatten, die für rund 1000 Joints gereicht hätten. Vergeblich berief sich der Mann auf sein Recht als „Hobbygärtner“. Er musste die Wohnung auf Drängen des Vermieters zurückgeben (Az.: 4 S 127/01). dp

Rund zwei Jahre ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) als Bundesgesetz in Kraft, und nun wird die Zeit allmählich knapp für Eigentümer von Immobilien. Denn den Besitzern von Altbauten schreibt die EnEV Sanierungsmaßnahmen vor, und diese Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2006 an sämtlichen „beheizten Gebäuden“ erfüllt sein Wer die Arbeiten nicht durchführt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Vorgeschrieben sind die folgenden Maßnahmen: Heizkessel, die vor dem 1.Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen ausgetauscht werden. Die obersten Geschossdecken müssen gedämmt sein ebenso wie Heizungsrohre, wenn diese in unbeheizten Bereichen liegen. Hinzu kommen so genannte bedingte Anforderungen gemäß Anhang 3 der EnEV. „Bedingt“ heißen diese Sanierungsmaßnahmen, weil sie erst dann durchgeführt werden müssen, wenn ohnehin Arbeiten an den betreffenden Teilen des Hauses durchzuführen sind. Wenn beispielsweise eine Fassade neu verputzt werden soll, dann verlangt der Gesetzgeber, dass diese zugleich auch gedämmt wird. Die Regelung gilt für alle Außenwände, für Dächer und Fenster, sobald mindestens 20 Prozent einer Bauteilfläche gleicher Orientierung erneuert wird. Ähnliches gilt für Bodenplatten, Decken über unbeheizten Kellern oder auskragenden Decken.

Allerdings können Hausbesitzer nach Paragraf 16 der EnEV Ausnahmeregelungen beantragen, sofern das zu sanierende Haus ein Baudenkmal oder eine „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ darstellt und wenn die „Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden“. Daher ist zumindest bei Häusern aus der Zeit vor 1945 nicht zu befürchten, dass etwa filigrane Sprossenfenster aus Holz durch hochwärmedämmende, aber im Erscheinungsbild plump wirkende Isolierglaselemente ersetzt werden müssen. Auch gegliedertes Sichtmauerwerk oder stuckverzierte Fassaden werden nicht hinter monotonen, aber gut isolierten Fassaden verschwinden müssen.

Dieselbe Wirkung wie die EnEv, nämlich die Heizkosten zu senken, können einige Maßnahmen bewirken, die zwar nicht vorgeschrieben, aber leicht zu realisieren sind. So sind zum Beispiel Treppenhausfenster bei Mehrfamilienhäusern meistens einfach verglast. Dadurch sinkt an kalten Wintertagen im unbeheizten Treppenhaus die Temperatur auf zehn, vereinzelt sogar auf fünf Grad Celsius. Dies hat zur Folge, dass mehr Wärme durch die Wände der beheizten Wohnungen in das kalte Treppenhaus entweicht. Verloren geht Energie in Altbauten oft auch durch die Wohnungseingangstüren, wenn diese kunstvolle Kassettenfüllungen haben; denn die Füllungen sind meist nur wenige Millimeter stark.

Um hier Wärmeverluste zu verhindern, empfiehlt sich bei erhaltenswerten alten Treppenhaus-Fenstern eine zweite Fensterschicht in der Innenseite des Flurs, so dass ein Kastenfenster entsteht. Damit die Luft weiter zirkulieren kann und das Treppenhaus im Sommer vor Hitze geschützt ist, sollte auf jedem Treppenpodest ein Lüftungsflügel entstehen: Die verglaste Klappe im Innen- und Außenrahmen des Fensters kann dann geöffnet oder geschlossen werden.

Auch die bei Altbauten üblichen Türoberlichter sollten von innen aufgedoppelt oder aber die einfachen Scheiben durch Wärmeschutzglas ersetzt werden.

Für die Eingangstür zum Haus ist die Einrichtung eines Windfangs empfehlenswert. Denn im Winter sind die Wärmeverluste bei geöffneter Eingangstür erheblich. Eine zweite Tür in ausreichender Entfernung vom Eingang verlangsamt den Luftaustausch erheblich.

Ebenfalls energetisch sinnvoll ist eine nachträgliche Dämmung der Decken unbeheizter Keller. Die einfachste Lösung besteht darin, unter Beton- oder Stahlsteindecken eine etwa zehn Zentimeter dicke Mineralfaserdämmung anzubringen. Unter Umständen sind jedoch Änderungen an Kabeln und Rohrleitungen im Keller notwendig. Ähnlich sollte man bei Holzbalkendecken isolieren: Indem beispielsweise Mineralfaser-Dämmbahnen zwischen den Balken angebracht werden.

Der Autor ist Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Rolf Knitter

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