zum Hauptinhalt

Immobilien: Da hast du’s

Das klingt kompliziert: „Mittelbare Grundstücksschenkung“. Aber damit lassen sich (noch) Steuern sparen

WAS STEHT INS HAUS?

Noch wird Grundbesitz mit einem Bruchteil seines tatsächlichen Wertes besteuert. Aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung der Besteuerung von Bargeld im Verhältnis zu Immobilien bis Ende 2008 beseitigen. Wir wollen unserem Sohn das Geld zum Erwerb einer Immobilie zur Verfügung stellen. Wir haben gehört, dass wir mit dieser Gestaltungsvariante die steuerlichen Vorteile einer Immobilienübertragung nutzen können, obwohl wir beide keine Immobilie besitzen. Ist dies zutreffend? Was gilt es hier zu beachten?

WAS STEHT IM GESETZ?

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Immobilienbesteuerung suchen viele nach steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die mittelbare Grundstücksschenkung ist eine Variante. Auch wer keine Immobilie zu verschenken hat, kann die Steuervorteile der Grundstücksschenkung nutzen. Wollen Eltern ihr Kind beim Kauf einer Immobilie finanziell unterstützen, ist auch die Geldschenkung privilegiert. Gleiches gilt für die Überlassung von Barmitteln für Bau, Ausbau oder Renovierung eines Gebäudes. Hier ist allerdings höchste Vorsicht geboten. Die Vorteile erhalten Sie nur, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden: Das Geld muss für eine vorher bestimmte Immobilie geschenkt werden. Der Schenker muss Grundstück, Haus oder Wohnung exakt bezeichnen. Es genügt nicht, dass der Beschenkte nur irgendeine Immobilie mit dem Geld erwerben soll. Der Geldbetrag darf kein unbedeutender Teil des Kaufpreises sein (mindestens zehn Prozent der Anschaffungskosten). Schon vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages über die Immobilie muss die Schenkung zugesagt sein. Die Zahlung kann dann nach der Beurkundung erfolgen. Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn der Kaufpreis später erstattet wird oder der Bedachte verpflichtet wird, das zugewandte Grundstück weiter zu veräußern. In Hinblick auf die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt sollte die Schenkung beurkundet werden.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Die mittelbare Grundstückschenkung ist noch eine Gestaltungsvariante, bei der Steuern gespart werden können. Um wirklich in den Genuss der Steuervorteile zu gelangen, sollten Sie sich dringend von einem Notar und einem Steuerberater unterstützen lassen. Bei jeder Schenkungsart lauern Fallstricke! Bemerkenswert ist zum Beispiel der folgende Fall, den der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte (Aktenzeichen BFH II R 52/03). Die Eltern hatten dem Kind das Geld zur Anschaffung der Immobilie nicht geschenkt, sondern als zinsloses Darlehen gewährt. Hier sind immerhin die ersparten Zinsen nach den Grundsätzen der mittelbaren Grundstücksschenkung steuerlich privilegiert. Die Eltern verzichteten jedoch später auf die Rückzahlung des Darlehens. Die Steuerfalle schnappte zu. Der Betrag war voll zu besteuern.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false