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Immobilien: Damit nichts passiert, wenn was passiert

Um Baukredite bei Schicksalsschlägen abzusichern, sind Versicherungen sinnvoll. Aber welche?

Ein Baukredit – für die meisten ist das die größte Investition ihres Lebens. Doch was passiert, wenn der Kreditnehmer arbeitslos oder krank wird? Wenn ein Ehepartner stirbt, ehe die Schulden getilgt sind? „Grundsätzlich ist es gerade bei hohen Kreditsummen sinnvoll, solche Risiken über eine Versicherung abzufedern“, sagt Betina Chill, Expertin für Baufinanzierung bei der Stiftung Warentest. Die Versicherung übernehme bei Tod oder längerer Erkrankung ausstehende Raten. Dabei gibt es mehrere Möglichkeit:

Bei der Risikolebensversicherung richten sich Höhe und Laufzeit nach der Höhe der Hypothek. Dabei sollte nicht nur der Hauptverdiener abgesichert sein, sondern auch derjenige, der die Kinder betreut. Die Versicherer bieten auch verbundene Lebensversicherungen für beide Partner an.

Speziell für Immobilienbesitzer gibt es auch Risikoversicherungen, die sich nach der sinkenden Restschuld richten und dadurch günstiger sind. Dabei wird die Restkreditversicherung entweder jährlich an den Tilgungsplan angepasst oder der Versicherungsschutz sinkt linear um einen jährlich konstanten Betrag. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand. Je länger die Laufzeit, desto teurer die Versicherung.

Dritte Variante ist eine Art Rundum-Sorglos-Paket, das einige Gesellschaften anbieten. Dabei können nicht nur der Tod eines Kreditnehmers, sondern auch Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit abgesichert werden.

Bei manchen Anbietern von Hypotheken ist der Abschluss einer Versicherung Bedingung für den Kredit. Dazu zählen etliche Bausparkassen. Die Stiftung Warentest kritisiert das: Zum einen, weil der Kreditnehmer dabei auf einen Anbieter festgelegt sei. Dabei hatdie Stiftung Preisunterschiede von etwa 300 Prozent bei Restschuldversicherungen ergeben. Zum anderen, weil bei Baukredit-Angeboten mancher Banken die Kosten solcher Versicherungen auf die Kreditsumme aufgeschlagen werden und so den Effektivzins erheblich erhöhen können. Ein Kreditspezialist eines Bankenverbandes hält die Zwangsversicherung von Baukrediten sogar für „reine Geldmacherei von Banken, die es nötig haben“. Denn aus Bankensicht seien ja Haus oder Wohnung als Sicherheit vorhanden. Bausparkassen haben mehr Grund, die Versicherung zu fordern: Sie vergeben nur nachrangig gesicherte Darlehen, könnten also bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie leer ausgehen.

Zwar sei die Absicherung eines Baukredits „sehr wichtig“. Doch Paketlösungen, die alle Schicksalsschläge absichern, hält Warentest-Expertin Chill „häufig für Mogelpackungen“. Die Absicherungen gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit seien stets an sehr viele Bedingungen geknüpft – und meist auf die Zeit der Zinsbindung beschränkt. Laufe der Kredit nach zehn Jahren aus, sei auch der Versicherungsschutz beendet, obwohl die Schulden noch vorhanden seien. Ein neuer Vertrag ist dann aber wegen des höheren Alters erheblich teurer. Dagegen zahle eine normale Berufsunfähigkeits-Versicherung eine Rente bis zum 60. oder 65. Lebensjahr. Die Kosten für eine Absicherung von Arbeitslosigkeit sind zudem nicht niedrig. Der Baukreditvermittler Interhyp etwa macht folgende Rechnung auf: Ein Darlehen von 150 000 Euro mit einem Zins von nominal fünf Prozent und einem Prozent Tilgung kostet monatlich 750 Euro. Um die Hälfte davon für zehn Jahre gegen Arbeitslosigkeit abzusichern, muss man seinen Kredit auf 152 284 Euro aufstocken.

Der Rat der Verbraucherschützerin: Eine günstige Restschuldversicherung abschließen oder die eigene Risikolebensversicherung an den Kredit anpassen, das Krankheitsrisiko mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung abfedern und als Schutz vor Arbeitslosigkeit eine Reserve von drei Bruttogehältern anlegen, die nur im Notfall angerührt wird.

Veronika Csizi

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