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Immobilien: Dem Portemonnaie und der Gesundheit zuliebe

Union oder Rekord?-Was beim Kohlenkauf zu beachten istVON ANDREAS LOHSE Alljährlich dasselbe Desaster: Jedesmal nimmt man sich für den Sommervor, unbedingt die noch günstigen Angebote der Berliner Kohlenhändlerzu nutzen, und den Keller rechtzeitig vor dem Winter mit dem schwarzen Brennstoffzu füllen.

Union oder Rekord?-Was beim Kohlenkauf zu beachten istVON ANDREAS LOHSE Alljährlich dasselbe Desaster: Jedesmal nimmt man sich für den Sommervor, unbedingt die noch günstigen Angebote der Berliner Kohlenhändlerzu nutzen, und den Keller rechtzeitig vor dem Winter mit dem schwarzen Brennstoffzu füllen.Meist klopft dann Väterchen Frost doch unvermittelt an die Tür und im Kohlenkeller findet man lediglich noch ein paar Reste der letztenHeizsaison. Wer mit Kohlen seine Stube wärmt, sollte schon beim Kauf einigesbeachten, unabhängig von der Saison und sowohl dem Portemonnaie als auchder Gesundheit zuliebe.Denn nicht alles, was auf dem Markt angeboten wird,darf auch verheizt werden.So verbietet die Braunkohlenverordnung von 1991ausdrücklich Brennstoff, dessen Schwefelgehalt über einem Gewichtsprozent liegt.Seit 1995 gilt diese Verordnung auch für das Land Brandenburg.Ziel ist es, den Ausstoß von Schwefeldioxid zu verringern, das als Gas bei der Kohleverbrennung entsteht und als Hauptauslöser für den "Wintersmog" gilt.Nach Auskunft der Berliner Verbraucherzentrale werden in der Stadt vornehmlich zwei Brikett-Sorten angeboten: "Union-Briketts", zumeist als Bündel erhältlich, stammen aus den Rheinischen Braunkohlewerken.Ihr Schwefelgehalt liegt deutlich unter den gesetzlichen Vorgaben.Damit können sie bedenkenlos gekauft werden. Etwas mehr Aufmerksamkeit ist hingegen bei "Rekord-Briketts" angebracht, die in Berlin aus dem mitteldeutschen sowie aus dem Lausitzer Revier angeboten werden.Mitteldeutsche Kohle, so die Verbraucherschützer, ist aufgrund ihres hohen Schwefelgehaltes "nach der Berliner Braunkohleverordnung unzulässig".Sie wird vor dem Pressen mit anderen Stoffen "verschnitten" und verbrennt mit grau-weißer Asche.Erkennungsmerkmal: Über dem Wort Rekord steht ein "P" (Für "Phönix").Lediglich die Rekord-Briketts aus dem Lausitzer Revier erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, erkenntlich an einem "L" (für "Lausitz") und dürfen in Berlin verheizt werden.Briketts, auf denen jeglicher Aufdruck fehlt, heizen zwar auch, aber man kann sich damit unter Umständen die Finger verbrennen.Die Verbraucherzentrale warnt: "Beim Kauf dieser Kohlen kann zwar Geld eingespart, dafür muß aber auch mit einer Qualitätseinbusse gerechnet werden." Bei manchen unbedruckten Kohlensorten seien sogar schon Fälle von Selbstentzündungen festgestellt worden, die zu Kellerbränden führten.Sicherheitshalber, so ein Tip, solle "man sich vom Kohlenhändler bestätigen lassen, daß der Schwefelgehalt der gelieferten Kohlen der Verordnung entspricht".Stelle sich diese Angabe später als falsch heraus, könne man das Geld zurückfordern. Werden größere Mengen Kohlen in den Keller geliefert, was aus Kostengründen dem Kauf von Kleinstmengen vorgezogen werden sollte, ist, wie die Verbraucherzentraleaus Erfahrung weiß, "nicht zu Unrecht Mißtrauen angebracht".Schwarze Schafe unter den Händlern versuchten mitunter durch geringereLiefermengen als in der Rechnung ausgewiesen, den Kunden zu täuschen.Deshalb: Seien Sie bei der Lieferung anwesend und bitten Sie gegebenenfalls einenNachbarn, ihnen als Zeuge beizustehen.Unterschrieben wird der Lieferscheinnur nach genauer Prüfung.Beanstandungen sollten auf dem Schein festgehaltenund nur der Preis für tatsächlich gelieferte Ware bezahlt werden.AlsFaustregel gilt: 1 Tonne (1000 kg) Briketts entspricht der Lieferung von 13 Kästen zu 75 Kilogramm und einem Bündel mit 25 Kilogramm. "Heizenkann doch jeder" nimmt man gemeinhin an.Kosten sparen und die Umweltentlasten kann jedoch, wer sich über seinen Brennstoff ein paar Gedankenmacht.Allesbrenner beispielsweise sind beileibe keine Müllschlucker.Dochsind sie bestens für das Verbrennen von Steinkohle (schadstoffarm: Extrazitund Anthrazit) geeignet, aber auch für Braunkohle und Koks.PreiswerteBruchbriketts sind für die Übergangszeit ausreichend, Steinkohle und Kokshervorragend für den Dauerbetrieb, weil sie einen hohen Heizwert haben.Für den Kachelofen hingegen sind dann einzig Braunkohle-Briketts der richtigeBrennstoff, wenn das Ungetüm über zwei Türen und einem Ascherost verfügt.Kachelöfen mit nur einer Tür für den Feuerraum fressen ausschließlich Holz, Briketts ersticken hier schnell an der eigenen Asche.Ebensowenig wie feuchtes Holz (wenig Heizwert, viel Qualm) gehört gestrichenes, beschichtetes oder sonstwie behandeltes in den Ofen.Bei dessen Verbrennung können sich hochgiftige Substanzen bilden.Auch Span-, Sperrholz- oder Faserplatten haben im Ofen nichts zu suchen, da sie verleimt oder anderweitig behandelt sind.Und Vorsicht: Sägemehl, Rinde oder Stroh können den Ofen sogar explodieren lassen. Merkblatt "Damit die Kohle stimmt und der Ofen richtig heizt", für 1 Mark bei der Verbraucherzentrale, Bayreuther Straße 40, 10787 Berlin, U-Bahnhof Wittenbergplatz). VerbrauchertipsMerkblatt "Lieferung von Kohlen, Koks oder Briketts in abgepackter Form": Landesamt für das Meß- und Eichwesen, Abbestraße 5-7, 10587 Berlin, Tel: 3405-0. Bei Verdacht, falsche Kohlen erhalten zu haben: Verbraucherzentrale, Tel: 214 85-170, Di und Mi 10-14 Uhr, Do 10-20 Uhr; Sentasverwaltung für Stadtentwicklung, Referat, Luftreinhaltung und Emissionsschutz, Tel: 24 71-23 89 /-23 90; Fachverband Brennstoff- und Mineralölhandel Berlin-Brandenburg, Tel: 685 80 93 Bei Verdacht, daß die Füllmenge nicht stimmt: Gewerbeaußendienst der Polizei, Tel: 495 40 41

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