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Der Energieausweis: In Stufen zum Ziel

Der Energieausweis für Wohngebäude wird vom 1. Juli 2008 an stufenweise verpflichtend.

Der Energieausweis für Wohngebäude wird vom 1. Juli 2008 an stufenweise verpflichtend. Je nach Gebäudeart und Baualter bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung muss er zu verschiedenen Zeitpunkten zur Verfügung stehen.

Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertiggestellt wurden, werden die Ausweise zum Beispiel vom 1. Juli 2008 an eingeführt, für neuere Gebäude vom 1. Januar 2009 an.

Für Nicht-Wohngebäude kommt der Energieausweis später: Vom 1. Juli 2009 an ist er Pflicht.

Für Neubauten ändert sich nichts, denn für sie wird schon seit 2002 ein Energieausweis ausgestellt. dpa

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