zum Hauptinhalt

Immobilien: Die Bank haftet

Ausstieg aus Immobiliengeschäft bei mangelhafter Beratung möglich

Wenn eine Bank ihren Kunden nicht darüber aufklärt, dass die Erträge eines von ihr vermittelten Bauherrenmodells hinter den Voraussagen zurückbleiben, dann kann der Käufer seinen Kaufpreis nebst Kredit und Nebenkosten gegen Rückgabe der Immobilie zurückverlangen. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az: XI ZR 355/02 vom 13.Januar 2004). In dem konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt auf Anraten seiner Bank 1996 eine Immobilie erworben, um Steuern zu sparen. Bei den Verkaufsgesprächen blieb unerwähnt, dass die im Prospekt versprochenen Erträge nicht zu erzielen waren, obwohl dies bereits bekannt war. Dies verstößt nach BGH-Auffassung gegen die Aufklärungspflicht der Bank. ball

Weiteres im Internet:

www.bundesgerichtshof.de

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false