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Immobilien: Die häufigsten Abrechnungsfehler

Verwaltungskosten für Porto, Zinsen, Telefon und Bankgebühren muss der Vermieter übernehmen. Dasselbe gilt für Reparaturen.

Verwaltungskosten für Porto, Zinsen, Telefon und Bankgebühren muss der Vermieter übernehmen. Dasselbe gilt für Reparaturen. Rücklagen für die GebäudeInstandsetzung zahlt der Eigentümer. Wird der Garten am Haus neu angelegt, muss der Vermieter zahlen. Auch Versicherungen für das Gebäude ist Sache des Eigentümers. Wohnt dieser auch im Haus, dann muss er wie andere Wohnungsnutzer seinen Anteil an den Betriebskosten zahlen.

Kostengünstige Hilfe. Die Berechnung von Nebenkosten ist angesichts der gesetzlich vorgeschriebenen 17 Einzelpositionen nicht ganz einfach. Eine kostengünstige Unterstützung bietet die Hausverwaltung Klaus Lewohn auf einer neuen Internet-Plattform an (www.nebenkosten.org). Das Angebot richtet sich an Eigentümer von Wohnhäusern mit bis zu zehn Einheiten. Die Kosten betragen neun Euro zuzüglich zwei Euro je abgerechneter Wohnung. Der Anbieter des Dienstes verwaltet nach eigenen Angaben rund 200 Wohneinheiten.

Zum Nachlesen. Die zweite Miete, wie die Nebenkosten gerne genannt werden, ist der Titel eines Heftes vom Deutschen Mieterbund. Darin enthalten sind unter anderem Hinweise zur ordnungsgemäßen Abrechnung zu Fristen und Vorauszahlungen. Musterabrechnungen und Checklisten erleichtern die Orientierung. Weitere Rückfragen: (01805) 835835.

Ratgeber im Internet. Musterabrechnungen und viele Hinweise über die rechtlichen Hintergründe sowie über Gerichtsurteile zu den Nebenkosten gibt es unter der Adresse: www.internetratgeber-recht.de

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