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Immobilien: Die Hilfen des Senats für Mieter mit geringen Einkommen

Die Bewohner der etwa 150 Wohnungen der DegewoImmobilie sollten zunächst eine drei mal so hohe Miete zahlen wie zuvor. Doch laut Hartmann Vetter, Chef des Mietervereins, übte der Fonds einen dreijährigen Verzicht aus.

Die Bewohner der etwa 150 Wohnungen der DegewoImmobilie sollten zunächst eine drei mal so hohe Miete zahlen wie zuvor. Doch laut Hartmann Vetter, Chef des Mietervereins, übte der Fonds einen dreijährigen Verzicht aus. Nun seien statt der laut Mietspiegel maximal zulässigen 12,04 pro Quadratmeter und Monat „nur“ 8,13 fällig, doppelt so viel wie bisher. Ursache für die Mieterhöhung ist die gestoppte Anschlussförderung für die im sozialen Wohnungsbau errichtete und bis dato subventionierte Immobilie. „Die Mieterhöhung können sich die meisten Bewohner nicht leisten“, sagt Vetter. Teilweise springt das Land ein. Sofern ein Mieter so wenig verdient, dass er ein Recht zum Bezug einer Sozialbauwohnung hat, übernimmt Berlin maximal 90 Prozent der „Mieterhöhung“. In Härtefällen (hohes Alter, Behinderung) wird eine Unterschreitung dieser Einkommensgrenze um zehn Prozent geduldet. Wer mehr verdient, als die Einkommensgrenze zulässt und daher auch sonst keinen „Wohnberechtigungsschein“ erhalten würde, bekommt geringere Zuschüsse. Grundsätzlich werden die Zuschüsse jährlich um 20 Prozent abgebaut, so dass die neue Miete in fünf Jahren in voller Höhe fällig wird. Statt der Mietzuschüsse gibt es auch Umzugshilfen in Höhe von 1500 bis 3500 Euro. Aufgrund der Mieterhöhung haben alle Bewohner ein Sonderkündigungsrecht. Dieses müssen sie jedoch binnen 14 Tagen ausüben. Dann ist die Mieterhöhung zum 1. Juli zwar ungültig, der Nutzer muss jedoch binnen zwei Monaten ausziehen. Alle anderen Bewohner des Blocks haben eine dreimonatige Kündigungsfrist, so Vetter. Individuelle Beratung: Mieterverein (030)226260, BSM (030)8906510, IBB (030)21252660. ball

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