zum Hauptinhalt

Immobilien: Die Mehrheit entscheidet

Neues Wohnungseigentumsgesetz: Bauliche Veränderungen leichter möglich

Eigentümergemeinschaften können bauliche Veränderungen künftig leichter beschließen. Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ist dafür nicht mehr ein einstimmiger Beschluss notwendig. Eine Dreiviertelmehrheit reiche künftig aus, sagt Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümerverbandes Hamburg. In der Vergangenheit sei es immer wieder vorgekommen, dass sich ein einzelner Eigentümer gegen bauliche Veränderungen sperrte und diese dadurch verhinderte. Diese Gefahr bestehe nun nicht mehr.

Mit der Novellierung wird zudem die maximale Frist für die Erstbestellung eines Verwalters von fünf auf drei Jahre verkürzt. Laut dem Verein Wohnen im Eigentum in Bonn war es in der Vergangenheit bei neu errichteten Objekten immer wieder zu Problemen gekommen, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollten. Häufig wurde der erste Verwalter vom teilenden Eigentümer oder dem Bauträger eingesetzt. Zu diesen hätten bei den Verwaltern oft „enge geschäftliche oder freundschaftliche Verbindungen“ bestanden, die später zu Interessenskollisionen führten. (Ausführlicher Bericht folgt) gms

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false