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Immobilien: Direktmarketing hat seine Grenzen

Fast flächendeckend ist Deutschland mit Telefonen übersäht.Auch Fax und Post per Computer halten zunehmend Einzug in den Wohnstuben: Die elektronischen Medien erlauben eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation, aber auch die Streuung von Informationen und Werbeanzeigen - was Unternehmen schon längst als Instrument des Direktmarketings erkannt haben.

Fast flächendeckend ist Deutschland mit Telefonen übersäht.Auch Fax und Post per Computer halten zunehmend Einzug in den Wohnstuben: Die elektronischen Medien erlauben eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation, aber auch die Streuung von Informationen und Werbeanzeigen - was Unternehmen schon längst als Instrument des Direktmarketings erkannt haben.

Anders jedoch als beim guten alten Briefkasten - hier ist Werbung erlaubt, sofern die Briefe und Karten für den Empfänger als Werbung erkennbar und nicht als private Sendungen getarnt sind - müssen sich die Adressaten Reklame per Leitung nicht gefallen lassen: Werbung per Telefon ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen statthaft.Beispielsweise dann, wenn sich Werbende gezielt an Gewerbetreibende wenden, bei denen man davon ausgehen könne, daß der Empfänger mit dem Anruf einverstanden sei, weiß man bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Auch den Versuchen von Unternehmen, per Fax private Kunden zu gewinnen, kann ein Riegel vorgeschoben werden: Wegen der Belästigung des Empfängers und der Gefahr der Verwilderung der wettbewerbsrechtlichen Sitten sei es unzulässig, unaufgefordert Werbematerial per Telefax zu versenden, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Az.4 U 1314 / 97).Sofern keine geschäftliche Beziehung zum Anschlußinhaber bestehe, diene solche Werbung allein den Interessen des Werbenden und gehe auf Kosten des Empfängers, der schließlich Papier, Toner und Strom bezahlen müsse, heißt es bei der Stiftung Warentest.

Was für das Fax gilt, ist auf Internet und E-Mail übertragbar.Die massenhafte Nutzung der elektronischen Briefkästen für digitale Wurfsendungen führe zu einer starken Belastung und Beeinträchtigung der Internet-Nutzer, so die IHK.Zudem würden, befürchtet man, private und geschäftliche Briefe in der Flut von Werbe-Mails untergehen.Gemeinsam ist Fax und E-Mail, daß sich die Verbote auf die Zusendung unaufgeforderter Werbung beziehen.Der Versand von angeforderten Informationen ist selbstredend zulässig.Der Absender müsse allerdings beweisen können, daß sie nicht unaufgefordert verschickt wurde.Doch viele Firmen scheinen sich darum nicht zu kümmern."Die Folge der Werbeflut sind Abmahnungen von Verbraucherverbänden wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb", sagt die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV).Um Verstöße zu reduzieren, seien die Anbieter bereits selber aktiv geworden: Wer von unerwünschten Fax-Sendungen verschont bleiben wolle, könne sich in eine von der Fachgruppe Telefax-Mehrwertdienste des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau eingerichtete "Robinson-Liste" eintragen lassen."Dann unterbleibt zumindest die Zusendung durch die Mitgliedsfirmen des Verbandes", so die AgV, die nach eigenen Angaben etwa 80 Prozent aller Anbieter abdecken.

Nicht vollständig verhindern, aber möglicherweise eindämmen läßt sich zumindest die papierene Werbeflut durch den Adressaten selbst: Wer per Post zugestellte Briefkasten-Prospekte mit der Aufschrift "Zurück an Absender" in den nächsten Postkasten wirft, erhält erfahrungsgemäß spätestens nach dem dritten oder vierten Mal keine weitere Reklame, denn für die Versender wird offensichtlich, daß sie umsonst Porto und Material bezahlen.Und wer Kataloge oder Prospekte bestellt, sollte der Firma nur die nötigsten persönlichen Daten für den Versand geben und darüber hinausgehende Informationen - auch Faxnummern und E-Mail-Adressen werden gern zu "statistischen Zwecken" gefordert - verweigern.

Auch die Politik nutzt das Direktmailing zur Werbung für ihre Kandidaten.Nach dem Berliner Meldegesetz dürfen die Behörden zwar allen Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern Auszüge aus dem Melderegister erteilen, damit sie zum Beispiel Einladungen zu Werbeveranstaltungen versenden oder auf diesem Wege ihre Kandidaten vorstellen können.Wer verhindern will, daß seine Adresse zu diesem Zweck weitergegeben wird, sollte sich allerdings sputen: "Der Widerspruch muß spätestens bis zum 17.Juli schriftlich beim Landeseinwohneramt (Zentrale Datenschutzstelle, Friedrichstraße 219, 10958 Berlin) oder der Meldestelle seines Bezirks vorliegen", informiert der Berliner Datenschutzbeauftragte Hannsjürgen Garstka.Eine Begründung ist nicht erforderlich, die Bearbeitung ist kostenfrei und die Behörden halten Formulare bereit.Garstka: "Nur so kann der Bürger verhindern, daß seine Daten bei Parteien landen, mit denen er nichts zu tun haben will." Der Widerspruch wirke so lange, bis der Betroffene ihn zurücknehme.Dies gilt allerdings für alle Parteien und Wahlen.Die Möglichkeit, einzelne davon auszunehmen, besteht nicht.

Antragsformulare für die Aufnahme in die Fax-Robinson-Liste gibt es unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 0180 / 523 56 30.Wer die Zustellung adressierter Werbung durch die Post in seinem Briefkasten vermindern will, kann sich auf die Robinson-Liste des Deutschen Direktmarketing-Verbandes, Postfach 1401, 71243 Ditzingen, setzen lassen.

Bei der Verbraucherzentrale in der Bayreuther Straße 40 (nahe U-Bahnhof Wittenbergplatz) gibt es Aufkleber für den Briefkasten gegen Werbung als Wurfsendung sowie ein Merkblatt, das über die Möglichkeiten informiert, was zu tun ist, wenn die Mitarbeiter von Werbefirmen den Aufkleber ignorieren.Einen Musterbrief zur Wahlwerbung findet man im Internet unter www.datenschutz-berlin.de

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