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Immobilien: Drei, zwei, meins

Wie Interessenten Immobilien aus Berlin und Brandenburg ersteigern können

Bei Zwangsversteigerungen von Immobilien können Bieter meist 25 bis 40 Prozent gegenüber den Preisen auf dem freien Wohnungsmarkt sparen. Aktuelle Übersichten über Auktionen der 531 deutschen Amtsgerichte liefern Terminkalender, zum Beispiel die Regionalkalender der Kölner Unika GmbH und der Ratinger Argetra GmbH.

Der Monatskalender für Berlin kostet bei Unika 18 Euro, Argetra verlangt 27,50 Euro für ein Heft. Enthalten sind Angaben zum Objekt, Verkehrswert, Termin und Ort der Versteigerung. In der Januar-Ausgabe des Berlin-Kalenders der Unika finden sich 519 Objekte, die im Februar versteigert werden. Die wichtigsten Daten können auch kostenlos über die Internetseiten beider Verlage eingesehen werden, bei Unika zudem sortiert nach den zwölf Berliner Amtsgerichten. Eine Alternative dazu ist die Website www.zvg.com, die im Auftrag deutscher Amtsgerichte Zwangsversteigerungen publiziert. Allerdings nehmen nicht alle Gerichte teil – aus Berlin nur acht Amtsgerichte. Der Nutzer findet dort Daten zur Immobilie, den Verkehrswert, Ort und Termin der Versteigerung sowie die Rufnummern des Zwangsverwalters und des Amtsgerichts.

Auktionen beginnen meist bei der Hälfte des Verkehrswertes eines Objekts. Von Bietwilligen verlangen die Gerichte den Personalausweis und als Sicherheit zehn Prozent des Startgebots, bar oder als LZB-Scheck. Gibt es beim ersten Termin kein Gebot, entfällt beim nächsten Versteigerungstermin das Mindestgebot. Notargebühren und Maklerkosten fallen nicht an, dafür eine Zuschlagsgebühr bei Gericht. Bieter sollten das Gutachten zur Immobilie studiert haben, das bei Gericht ausliegt.

Ist das Objekt an eine Bank gefallen, kann man sich von der Exposé und Gutachten schicken lassen. Versucht die Bank schon lange, das Objekt loszuschlagen, deutet dies auf gravierende Nachteile hin. Allein auf das Gutachten sollte man sich nicht verlassen, denn dessen Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. In seltenen Fällen hat der Gutachter nicht einmal Zugang zum Objekt gehabt. Beträgt das Höchstgebot weniger als die Hälfte des Verkehrswertes, versagt das Gericht den Zuschlag. Liegt das Höchstgebot unter 70 Prozent des Verkehrswertes, kann die Gläubigerbank den Zuschlag blockieren. Allerdings gibt es beim Folgetermin dann keine Grenzen mehr.

Adressen der genannten Anbieter:

- Unika GmbH, Niehler Straße 89, 50733 Köln, Tel. 0221/92126651,

www.zwangsversteigerung.de

- Argetra GmbH, Philippstraße 45, 40878 Ratingen, Tel. 02102/711711,

www.argetra.de

- Amtsgerichte online: www.zvg.com

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