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Immobilien: Ehrlichkeit tut not

Bei Kündigung des Mieters wegen Eigenbedarf keine Lügen erlaubt

Wer seine vermietete Wohnung selbst nutzen will, kann bei eigenem Bedarf seinem Mieter kündigen. Allerdings sollte er die Kündigung wahrheitsgemäß begründen, denn eine Lüge kann ihm im Falle einer Klage des Mieters eine Niederlage vor Gericht bescheren. So gaben Münchner Richter einem Mieter recht, weil der Vermieter bei der Begründung seiner Kündigung nur einen Teil der in seinem Vermögen befindlichen Immobilien angegeben hatte.

Zwar müssten Eigentümer bei Eigenbedarfskündigungen nicht die Details ihres Immobilienvermögens offen legen. Geschehe dies dennoch, müssten Eigentümer ihrem Mieter gegenüber jedoch ehrlich sein. Sonst könne sich der Mieter kein objektives Bild über die Notwendigkeit des Eigenbedarfs machen. (Landgericht München AZ I 14 S 20871/01). Tsp

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