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Immobilien: Eigenheimzulage vor dem Aus

Stiftung Warentest empfiehlt Käufern von Immobilien, sich den Barzuschuss rechtzeitig zu sichern

Im kommenden Jahr wird sie wohl gestrichen – spätestens aber im Jahr 2007: die Eigenheimzulage. Der Barzuschuss in Höhe von jährlich 1250 Euro zuzüglich Kinderzulagen in Höhe von 800 Euro pro Kind steht sowohl bei der SPD als auch bei der CDU auf der Liste der wegfallenden Subventionen. Dabei dienten die Barbeträge, die acht Jahre lang aufs Konto der Geförderten überwiesen wurden, besonders „Schwellenhaushalten“ mit knappen Budgets dazu, sich ein eigenes Heim zu erwerben oder zu errichten.

Deshalb empfiehlt die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen TestHeft Kaufinteressenten, sich bei der Sicherung des Barzuschusses zu sputen. Die Zulage gibt es zwar nur für Bezieher begrenzter Einkommen. Selbstständige und unverheiratete Paare verfügten jedoch über „Gestaltungsspielraum“ bei der Ausweisung ihrer Einkünfte. Besonders interessant ist die Eigenheimzulage auch dann, wenn sei als „Sondertilgung“ direkt an die Bank geht – um die Rückzahlung des Baugeldkredites zu beschleunigen.

Die Warentester weisen darauf hin, dass die Zulage nicht beim Erwerb von Ferienhäusern oder -wohnungen gewährt wird. Dagegen gibt es das Geld vom Staat für den Kauf selbst genutzter neuer oder auch gebrauchter Immobilien ebenso wie beim Beitritt zu einer Genossenschaft – hier sind es allerdings nur 1200 Euro im Jahr Grundförderung und auch die Kinderzulage ist niedriger (250 Euro pro Kind und Jahr). Wer die Förderung für den Eintritt in eine Genossenschaft erhält, muss spätestens im achten Förderjahr selbst in eine genossenschaftliche Wohnung einziehen.

In den Genuss der Zulage kommen nur Bauherren oder Immobilienkäufer, deren Einkünfte im Jahr des Einzugs in das neue Heim sowie im Jahr zuvor zusammen nicht mehr als 70000 Euro betrugen. Selbstständige können ihre Einkünfte durch Betriebsausgaben oder Einnahmeverlagerungen unter diese Grenze drücken. Beispiel der Warentester: Der Unternehmer bildet eine Rücklage für den geplanten Erwerb eines neuen Geschäftswagens. Noch nicht verheiratete Paare, die zusammen in das Haus einziehen, können einen der beiden Partner zum Eigentümer küren – sofern dieser unter der Einkommensgrenze bleibt.

Weniger bekannt ist außerdem: Die Vermietung der Immobilie an Dritte ist zwar verboten, weil nur „Selbstnutzer“ die Zulage erhalten, dafür kann die Wohnung jedoch Familienangehörigen mietfrei gegen Bezahlung der Betriebskosten überlassen werden. ball

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