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Immobilien: Ein Architekt spart auch Kosten

Für Bauherren stellt sich oft die Frage, ob sie einen Architekten brauchen oder nicht. Bauberater machen den Baumeistern Konkurrenz, insbesondre bei der Überwachung von Baustellen.

Für Bauherren stellt sich oft die Frage, ob sie einen Architekten brauchen oder nicht. Bauberater machen den Baumeistern Konkurrenz, insbesondre bei der Überwachung von Baustellen. Inwiefern sich die Aufgaben voneinander unterscheiden, und welche Haftung der Architekt beim Bau von Einfamilienhäusern übernimmt, darüber sprach Ralf Schönball mit dem Berliner Architekten Thomas Dehmel. Drei Prozent aller Neubauten sind Bauberatern zufolge einsturzgefährdet. Stellen sie damit nicht Ihrer Gilde ein schlechtes Zeugnis aus? Nein, denn es ist zu berücksichtigen, daß ein Tragwerksplaner die Statik eines Gebäudes bearbeitet und ein Prüfstatiker dessen Standfestigkeit untersucht. Statiker prüfen vor Ort auch die Tragfähigkeit tragender Bauteile, wie Wände und Stützen. Zu den überprüften Bauteilen gehört auch das Dach. Insofern fallen diese Aufgaben nicht in den Arbeitsbereich des Architekten. Im übrigen stelle ich die genannte Zahl von drei Prozent grundsätzlich in Frage. Inwiefern überwachen Architekten denn überhaupt Baustellen? Die Bauleitung gehört dann zu unseren Aufgaben, wenn wir einen entsprechenden Auftrag vom Bauherren bekommen. In diesem Punkt ist es aber tatsächlich wichtig, daß sowohl die Planung als auch die Überwachung in der Hand desselben Architekten liegen. Nur dadurch können wir einen hohen Qualitätsstandard erzielen. Ist diese Leistung nicht sehr teuer? Nein, wir rechnen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ab. Die Bauüberwachung beträgt etwa 31 Prozent des Honorares, vorausgesetzt der Bauherr fragt alle Leistungen ab. Ist dies der Fall, dann bringt der Bauherr für die Arbeit des Architekten grob gerechnet zwischen zehn und 15 Prozent der gesamten Baukosten auf. Wie wertvoll die Architektenleistungen sind, ist nicht immer für alle offenkundig. Doch scheinbar nebensächliche Ausführungen sind für das Erscheinungsbild des errichteten Hauses von großer Bedeutung. Muß denn der Bauherr neben dem Architekten außerdem noch einen Bauberater einstellen? Muß er nicht, denn es zählt zu den Aufgaben des Architekten, den Bauherren in allen Bereichen zu beraten. Er muß die Kosten niedrig halten, mit den Behörden die Abnahme verhandeln oder, wichtiger noch, die Auflagen. So konnten wir beispielsweise für den Umbau eines Altbaus beim Bauamt einen Kompromiß erwirken. Dadurch mußte der Bauherr nicht, wie zunächst verlangt, den ganzen betonierten Hof entsiegeln und begrünen, sondern nur einen Teil. Durch den Kompromiß wendeten wir eine drohende Kostenerhöhung ab. Im Grunde verhält sich der Architekt also wie ein Treuhänder, der die Interessen seines Auftraggebers, des Bauherrn, vertritt. Wie ist das bei Fertighäusern und anderen Bauten, die nicht derselbe Architekt entworfen und gezeichnet hat? Auch in solchen Fällen sollte der Bauherr einen Architekten beauftragen. Manchmal bieten Fertighausfirmen solche Leistungen an. Sie verfügen über Architekten in ihren Reihen. Hier empfiehlt es sich aber, auf die Wahl eines eigenen Architekten zu bestehen. Dadurch kann der Bauherr seine individuellen Bedürfnisse besser verwirklichen. Daß es nicht ohne Architekten geht, liegt daran, daß das Bauamt Bauzeichnungen und statische Berechnungen vom Tragwerksplaner verlangt. Sie sind Voraussetzung für eine Baugenehmigung. Es gibt aber auch das sogenannte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Das ist in Paragraph 60 a der Bauordnung Berlin geregelt und betrifft Wohngebäude mit bis zu drei Vollgeschossen. Hier kann der Bauherr sechs Wochen nach Einreichung der kompletten Bauunterlagen und Statik mit seinem Projekt anfangen. In diesem Fall steht der Architekt für die Planung nach Öffentlichem Baurecht gerade.

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