zum Hauptinhalt
Die Übergabe des Energiepasses an den Käufer oder Mieter ist Pflicht. Verstöße werden künftig mit einem Bußgeld geahndet.

© Energiesparnetzwerk/fotolia

Energiepass: Bitte vorlegen

Die neue Energieeinsparverordnung soll den Energieausweis aufwerten. Annoncen müssen bald Verbrauchsangaben enthalten.

Vermietung und Verkauf von Wohnungen könnten komplizierter werden. Immobilienbesitzer müssen die Energiekennwerte aus dem Energieausweis nämlich voraussichtlich noch in diesem Jahr bereits in Wohnungsanzeigen angeben. Bisher musste der Ausweis potentiellen Mietern oder Käufern erst bei der Besichtigung von Objekten vorgelegt werden.

Die Neuerung ist der von der Bundesregierung am 6. Februar verabschiedeten Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeschrieben. Sie liegt dem Bundesrat am 22. März zur Zustimmung vor. Laut dem Papier ist die Energieangabe nicht – wie bisher – auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen, sondern auf die Wohnfläche. Die Werte in den bisherigen Ausweisen müssen damit neu berechnet werden – dafür ist der Vermieter oder Verkäufer verantwortlich. Das ifs-Städtebauinstitut kritisiert die Umrechnung als zu kompliziert und unnötig. „Sie führt zu mehr Verwirrungen, als dass sie nützt“, sagte ifs-Direktor Peter Runkel dem Tagesspiegel.

Hinzu kommt, dass bei den Verbrauchsausweisen, die also nach dem tatsächlichen Energieverbrauch erstellt werden, der Wasserverbrauch fehlt. Der muss in die Rechnung ebenfalls eingestellt werden. Neben dem Verbrauchsausweis gibt es den Bedarfsausweis, der den Bedarf des Gebäudes berechnet, ohne den genauen Verbrauch zu erfassen. Um welches der beiden Papiere es sich handelt, ist ebenfalls in der Anzeige anzugeben.

Von den Angaben auf dem Energieausweis kann allerdings nicht auf die tatsächlich entstehenden Energiekosten geschlossen werden, so Runkel. „Der Wert dient für einen groben Anhalt“, sagt der ifs-Direktor. „Sie können anhand der Zahl erkennen, ob die Immobilie energetisch gut oder schlecht saniert ist.“ Jeder Mieter oder Käufer hat schon seit der EnEV 2007 einen Anspruch auf eine Kopie des Papiers. Durchgesetzt haben sich Energie- und Verbrauchsausweise aber bisher nicht. 2011 hatten laut einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 69 Prozent der Suchenden zwar schon einmal von dem Ausweis gehört, allerdings haben nur 16 Prozent das Papier schon bei einer Besichtigung zu Gesicht bekommen. Die Käufer und Mieter mussten meistens erst aktiv danach fragen. Das haben laut Studie aber nur 13 Prozent getan.

Die EnEV-Version von Anfang Februar soll den Energieausweis aufwerten. Danach werden dann nicht nur die Angaben in Annoncen verpflichtend, sondern auch die Übergabe des Passes an den Käufer oder Mieter. Die bestehende Pflicht zum Aushang wurde erweitert. Verstöße gegen eine dieser Regelungen können künftig mit einem Bußgeld geahndet werden. Zu Kontrollzwecken werden unabhängige Stichproben geplant. Der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit soll aber erst nach einer Übergangszeit von einem Jahr in Kraft treten können.

Ifs-Direktor Runkel hält die EnEV-Neuerungen für richtig. Mietern und Käufern werde so die Wohnungssuche erleichtert. Aber die Umrechnung von Gebäudenutzfläche auf Wohnfläche würde Runkel am liebsten streichen: „Der Energiekennwert wie er jetzt steht, ist als Infowert völlig ausreichend“, sagt er. Es gehe doch nur  um eine Orientierung. Auch, wenn die Verordnung noch durch den Bundesrat muss – Vermieter und Verkäufer sollten sich schon jetzt darauf einstellen, rät der Direktor. Sie sollten bei der Hausverwaltung anfragen, ob es einen solchen Ausweis schon gibt – was nicht immer der Fall sei – und ansonsten einen neuen beantragen: „Sonst wird man nur überrascht.“

Die novellierte EnEV hätte schon im Januar in Kraft treten sollen. Dazu hatte die EU-Richtlinie der Gesamtenergieeffizienz von 2010 die Mitgliedsstaaten verpflichtet.

Valerie Schönian

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false