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Energiesparvorschriften: Energieausweise: „Rote Karte“ von allen Seiten

Vereidigte Sachverständige verlangen Kurswechsel bei den Energiesparvorschriften.

Mit seinem Beitrag über die Mängel bei den Energieausweisen für Wohngebäude hat der Tagesspiegel heftige Diskussionen ausgelöst. Es geht um den Sinn und die Aussagekraft von Dokumenten, die seit 2009 bei jedem Verkauf einer Immobilie und jeder Neuvermietung auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden müssen. Eine Studie, die das Bundesbauministerium selbst in Auftrag gegeben hatte, war auf Fehler über Fehler bei den Energieausweisen gestoßen – „eine unzureichende Zuverlässigkeit“, wie die Gutachter an das Ministerium meldeten. Dort rudert man nun allerdings zurück und spricht von einzelnen „Ausreißern“.

Die Ergebnisse der Studie sollten nicht überbewertet werden, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums gegenüber dem Tagesspiegel. Die darin festgestellten Ergebnisabweichungen seien teilweise mit „Unsicherheiten der Praxis im Umgang mit dem neuen Recht“ zu erklären. Denn Untersuchungsgegenstand seien nur Energieausweise der „ersten Generation“, nämlich aus den ersten ein bis zwei Jahren nach der verpflichtenden Einführung des Dokuments, gewesen. Außerdem seien insgesamt nur 21 Bedarfs- und 32 Verbrauchsausweise nachgerechnet worden.

Dennoch: Gerade diese zweite Variante des Energiepasses sorgt für Unmut – und zwar beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). „Die Leute glauben, nur weil das Papier bunt ist, sei es ein richtiger Energieausweis“, schimpft dessen Präsident Roland R. Vogel. Der Verbrauchsausweis ist für alle Gebäude zugelassen, die nach dem 1. November 1977 errichtet wurden, sowie für alle Wohnanlagen mit mehr als fünf Wohneinheiten. Um den Energiestandard zu ermitteln, werden die Verbrauchswerte – etwa aus Gas- oder Heizölrechnungen – summiert und mit Informationen zum Witterungsverlauf eines Jahres aufbereitet. Der Preis: 25 bis 35 Euro, bei einer Geltungsdauer von zehn Jahren.

Die Verbrauchsdaten, so Vogels Kritik, könnten sogar online von den Hausbesitzern übermittelt werden, die Angaben würden keiner Prüfung unterzogen. „Damit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.“ Dass die jüngste Energieeinsparverordnung den Kreis der Berechtigten, die Energieausweise ausstellen können, erheblich ausgeweitet hatte, ärgert ihn ebenfalls. „Es kann doch nicht sein, dass das jeder Schornsteinfeger darf.“ Unerfahrene Energieberater, die die Komplexität des Themas nicht beherrschten, „müssen weg“.

Die Resolutionen des Deutschen Sachverständigentages, der gerade in Berlin tagte und das Thema Energieausweis zu einem Schwerpunkt machte, sind noch druckfrisch. Die Sachverständigen wollen auch die zweite Variante des Energieausweises, den Bedarfsausweis, in seiner jetzigen Form nicht länger hinnehmen. Bei den Bedarfsausweisen, die bisher nur für ältere Immobilien vorgeschrieben sind, werden die einzelnen Bauelemente eines Haus – etwa die Dichte der Außenwand oder die Effizienz der Heizungsanlage – bewertet. Aus diesen Zahlen lesen die Experten den Energiebedarf eines Gebäudes ab. Kosten: mindestens 200 Euro, mitunter auch deutlich über 1000 Euro.

Die öffentlich bestellten Sachverständigen verlangen von der Bundesregierung grundlegende Änderungen, die umgehend in die nächste Stufe der Energiesparvorschriften, die geplante Enev 2012, einfließen sollten. In erster Linie sollen die Berechnungsverfahren nach dem Bedarf eines Gebäudes vereinfacht und vereinheitlicht werden – damit verschiedene Immobilien miteinander verglichen werden könnten. Das sei schließlich „der Sinn der Energieausweise“, meint Vogel – genau wie bei Waschmaschinen, Kühlschränken oder Trocknern.

Gegenwärtig werde bei den Energiepässen „eine Wissenschaftlichkeit vorgegaukelt, die gar nicht existiert“, klagten die Sachverständigen in Berlin. Außerdem solle die Bundesregierung das Konzept bei der Energieeinsparverordnung grundsätzlich ändern: Es dürfe nicht immer nur um die Dämmung gehen. Vielmehr müssten das ganze Gebäude, die Haustechnik und das Nutzungsverhalten der Bewohner in den Mittelpunkt rücken. Schließlich sollten Energiesparmaßnahmen nur in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen verlangt werden. Die so modifizierten Energieausweise könnten dann nach den Vorstellungen der Sachverständigen das zentrale Element einer Energieberatung bei Gebäuden werden.

Ob das Bundesbauministerium mitzieht – und das in diesem Tempo –, bleibt abzuwarten. Der eingangs erwähnten Studie über die Energieausweise will man jedenfalls „hilfreiche Hinweise zur möglichen Optimierung der Enev“ entnehmen. Unabhängig davon werde ab 2013 die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dazu gehöre auch die Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems für Energieausweise.

Ohnehin lohnt dieser Tage der Blick nach Europa, genauer gesagt zum Nachbarn Niederlande. Dort führen Energiezertifikate bei Wohngebäuden nämlich nicht nur zu einer höheren Transparenz beim Energieverbrauch und der Energiebilanz, sondern auch zu einer Wertsteigerung der Immobilien um 2,8 Prozent – so wie man es sich auch hierzulande erhofft hatte. Das ist zumindest das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), eines weltweiten Verbands von Immobilienfachleuten. Interessenten seien dort durchaus bereit, für zertifizierte Immobilien mehr zu zahlen.

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