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Immobilien: Enteignungen zu Zeiten der DDR

In Ostdeutschland stehen noch zahlreiche Entschädigungszahlungen aus DDR-Enteigungen an, die bis zur Wiedervereinigung nicht mehr gezahlt werden konnten.Dabei geht es um Immobilien, die nach dem Aufbau-, Bauland- und Verteidigungsgesetz der DDR gegen Entschädigung enteignet wurden.

In Ostdeutschland stehen noch zahlreiche Entschädigungszahlungen aus DDR-Enteigungen an, die bis zur Wiedervereinigung nicht mehr gezahlt werden konnten.Dabei geht es um Immobilien, die nach dem Aufbau-, Bauland- und Verteidigungsgesetz der DDR gegen Entschädigung enteignet wurden.Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Berlin will dieses Kapitel der "steckengebliebenen DDR-Entschädigungen" schließen und Betroffene über das Verfahren informieren.Ein Anspruch auf Rückgabe der Immobilien bestehe nicht.Dies sei auch vom Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entschieden worden.Viele Betroffen hätten offenbar in der Hoffnung auf Rückgabe der Immobilien sich um die eher geringen und nach der Wende auf D-Mark umgestellten Entschädigungen nicht gekümmert, erklärte ein Sprecher.Es bestehe heute jedoch keinerlei Anspruch auf Rückgabe, wenn bereits zu DDR-Zeiten eine Entschädigung vorgesehen gewesen sei.

Merkblatt ist kostenlos beziehbar: Telefon 030/22310-124/-260

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