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Immobilien: Fachmännische Auskünfte

Im Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung stehen Ingenieure bundesweit für telefonische Kurzauskünfte unentgeltlich zur Verfügung, in Berlin wird diese Aufgabe von der Gesellschaft für Lärmbekämpfung wahrgenommen. Dienstags von 11 bis 17 Uhr, mittwochs und donnerstags von 11 bis 13 Uhr ist die Rufnummer 301 60 90 besetzt.

Im Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung stehen Ingenieure bundesweit für telefonische Kurzauskünfte unentgeltlich zur Verfügung, in Berlin wird diese Aufgabe von der Gesellschaft für Lärmbekämpfung wahrgenommen. Dienstags von 11 bis 17 Uhr, mittwochs und donnerstags von 11 bis 13 Uhr ist die Rufnummer 301 60 90 besetzt. Beratungstermine zum Thema Schallschutz sind nach Absprache möglich, rein juristische Auskünfte jedoch dürfen die Ingenieure nicht geben, dafür sind Rechtsanwälte zuständig.

Eine sehr ausführliche Information fanden wir unter der Internetadresse www.meinschoener-garten.de. Hier gibt es auch einen Musterbrief , mit dem man sich an den Verursacher der Geräuschbelästigung wenden kann. Juristisch zielt er auf eine Unterlassungserklärung. Dies ist ein Versuch, das Problem aus der Welt zu schaffen, ohne gleich eine Anzeige zu erstatten und damit eine gerichtliche Auseinandersetzung in Gang zu setzen.

Wichtig ist, dass man auch unter dem starken psychischen Druck die Nerven behält. Man sollte ein „Lärmprotokoll“ anfertigen, also schriftlich festhalten, wann und wie lange welche Beeinträchtigungen geherrscht haben. Wenn es Zeugen dafür gibt, sollten auch die aufgeführt werden. gih

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