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FAKTEN ZUR MIETKAUTION: Was wirklich zählt

Die Kaution – auch Mietsicherheit genannt – darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Höhere Beträge dürfen Vermieter also nicht fordern.

Die Kaution – auch Mietsicherheit genannt – darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Höhere Beträge dürfen Vermieter also nicht fordern. Zugrunde gelegt wird dabei die Nettokaltmiete, also die Miete ohne Nebenkosten. Die Zahlung der Kaution muss im Mietvertrag schriftlich vereinbart werden und wird zum Beginn des Mietverhältnisses fällig, erläutert die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund in Berlin. Vermieter müssen den Wohnungsschlüssel also erst aushändigen, wenn sie die Kaution erhalten haben. Mieter können aber verlangen, die Kaution in drei gleich hohen monatlichen Raten zu zahlen. In diesem Fall muss die erste Rate zum Beginn des Mietverhältnisses überwiesen werden.

Laut dem Deutschen Mieterbund muss der Vermieter das Geld zu einem marktüblichen Zinssatz getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. dpa

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