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Ferienimmobilien: Reisende lassen sich aufhalten

Ferienhäuser und -apartments können in Top-Lagen ein gutes Geschäft sein. Vermietungen boomen. Wie Urlauber Fern- und Heimweh auf einen Nenner bringen können.

Wer hätte das gedacht? Trotz Wirtschaftskrise wird gereist und zwar in erster Linie individuell und nicht pauschal. Mit anderen Worten: Wer eine Ferienimmobilie besitzt, liegt voll im Trend und kann auch als Vermieter von seinem Häuschen am Meer oder dem Apartment in der City profitieren. Das belegt die aktuelle Ferienhaus-Urlaubsanalyse des Buchungsportals Home Away FeWo-direkt.

Während 2009 im Zeichen der globalen Wirtschaftskrise die Tourismusbranche insgesamt und die Reiseveranstalter insbesondere deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten, wuchs der Ferienhaustourismus. So sei etwa die Nachfrage beim größten deutschen Ferienhausportal Home Away FeWo-direkt im vergangenen Jahr um 33 Prozent gestiegen. Parallel dazu sei die Anzahl der über das Portal buchbaren Immobilien um 45 Prozent auf 200 000 angewachsen.

„Urlauber schätzen vor allem die immaterielle Urlaubsqualität, die ein Hotel nicht ermöglichen kann: Flexibilität, Privatsphäre und Ungezwungenheit, und das meist zu einem günstigeren Preis“, erklärt Miro Morczinek, Chef von Home Away FeWo-direkt, den Boom. „Insbesondere bei Familien stehen Ferienhäuser hoch im Kurs, da sie ihnen auch bei kleinerem Geldbeutel mehr Raum und Komfort für das gemeinsame Urlaubserlebnis bieten.“

Auch wenn also laut ADAC-Reisemonitor das Hotel mit knapp 40 Prozent die beliebteste Unterkunft der Deutschen bleibt, hat der Ferienimmobiliensektor bereits einen Anteil von 25 Prozent erreicht und lässt so beliebte Klassiker wie Camping und Wohnwagen mit nur vier Prozent und den Cluburlaub mit gerade mal drei Prozent weit hinter sich. Und während Reisen ins europäische Ausland abnehmen, ist neben Fernreisen wieder Urlaub in Deutschland angesagt. Insbesondere Ferienimmobilien an Ost- und Nordseeküste sind begehrt, aber auch Städteapartments – Urlaub in Metropolen wie Berlin ist in. Hier zählt dann neben einer gehobenen Ausstattung mit vollwertiger Küche, Balkon und Parkplatz auch die zentrale Lage. Wohnungen oder Häuser am Berliner Stadtrand haben es da also schwerer als schicke Apartments innerhalb des S-Bahn-Rings.

„Die Zeiten sind vorbei, da die Eigentümer ihre abgenutzten Möbel und ihre alte Küche in die Ferienwohnung gepackt haben. Heute lässt sich nur hohe Qualität vermarkten“, sagt Corinna Butzug, die gemeinsam mit ihrem Mann Ferienhäuser an der Schleswig-Holsteinischen Ostseeküste verwaltet und vermietet. Nach ihrer Erfahrung sind neben Strandnähe und einer Komplettausstattung bis hin zur Waschmaschine Annehmlichkeiten wie Sauna, Kamin oder Whirlpool bei Urlaubern besonders gefragt. „Häuser mit entsprechender Ausstattung sind zum Teil über 300 Tage im Jahr vermietet“, so Butzug. Luxus im Urlaub liege im Trend, aber das Preis-Leistungs-Verhältnis müsse eben stimmen.

Das gelte auch für Stadtwohnungen, bestätigt Jürgen Pullem. Er vermietet im Friedrichshain gemütliche Altbauwohnungen in einem ruhigen Mehrfamilienhaus, wobei nicht nur Urlauber für ein langes Wochenende bei ihm buchen. „Viele unserer Gäste müssen aus beruflichen Gründen über längere Zeit in Berlin sein oder sie kommen innerhalb eines Zeitraums von zwei oder drei Monaten mehrfach für ein paar Tage in die Stadt“, erklärt er. „Daher sind unsere Apartments eben nicht nur reine Ferienobjekte, sondern für manche Gäste eine Art zweites Zuhause.“

Ein anderes verlockendes Angebot: Jedes Jahr Ferien machen im eigenen Apartment und dabei Sonne, Strand und Meer genießen. Das ist möglich mit dem sogenannten Timesharing. So wird das periodisch wiederkehrende Wohnrecht in einer Ferienimmobilie bezeichnet. Für den Kauf eines solchen Ferienwohnrechts greifen Verbraucher immer wieder tief in die Tasche. Oftmals sitzen sie dabei dubiosen Anbietern auf.

Die Käufer erwerben das Recht, das Domizil während eines bestimmten Zeitraums – zum Beispiel in der 1. Woche im Jahr – nutzen zu können. Die Vertragslaufzeit kann allerdings unter Umständen 99 Jahre betragen, warnt die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA) in Freiburg. Ein Eigentumsrecht an der Ferienanlage erwerben Timesharing-Inhaber in der Regel damit nicht. Üblicherweise schließen sie zusätzlich zum Timesharing-Vertrag auch noch einen zweiten Vertrag mit einer Tauschbörse, die Aufenthalte in anderen Anlagen vermitteln kann. Dafür muss extra gezahlt werden.

Von 2011 an soll eine neugefasste EU-Richtlinie die Rechte der Verbraucher stärken, indem sie entsprechende Verträge widerrufen können. Denn zu den Knackpunkten gehören oft die Laufzeiten. (mit dpa)

Weitere Informationen im Internet:

http://bit.ly/4GnEUG

http://bit.ly/4QFZ4b

http://bit.ly/8KG0kP

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