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Niclas Karoff ist Mitglied des Vorstandes der TLG Immobilien AG, Berlin.

© M. Fahrig

Flüchtlinge: "In Schwerin sprechen wir mit Heimbetreibern"

Die TLG Immobilien AG gehört zu den führenden Unternehmen für Gewerbeimmobilien in Berlin und Ostdeutschland. Vorstandsmitglied Niclas Karoff äußert sich zu den Möglichkeiten, Flüchtlinge unterzubringen.

Seit 2014 ist die TLG eine Aktiengesellschaft. Sie verwalten vor allem Büroimmobilien – mithin jene Immobiliensparte, die Ausweich- und Reserveflächen für die Unterbringung von Flüchtlingen bietet. Sind Sie als Mitglied des Vorstandes der TLG darüber schon mit Entscheidungsträgern in den Ländern und im Bund im Gespräch?

Weder Bund noch Länder haben bisher den Kontakt zu diesem Thema zu uns gesucht. Vermutlich liegt es für diese auch näher, zunächst auf bundes- oder landeseigene Unternehmen oder Immobilien zuzugreifen, bevor die Privatwirtschaft angesprochen wird.

Die Unterbringungsmöglichkeiten von Bund und Ländern sind endlich. Welche Gewerbeimmobilien aus Ihrem Bestand würden sich in Berlin zur Unterbringung anbieten? Vermietungen an Bund und Länder sind ja besonders attraktiv: Einen besseren Schuldner können Sie nicht finden.

Unser Fokus liegt in Berlin insbesondere auf Büroimmobilien. Diese sind aber zum größten Teil vermietet. Infrage kämen ohnehin nur Objekte, die gänzlich ungenutzt sind. Über solche verfügen wir in Berlin nicht. In Schwerin und Grimma besprechen wir derzeit jedoch Verträge mit Heimbetreibern für zwei geeignete Objekte aus unserem Bestand.

Büroimmobilien haben ja mit Blick auf das Problem der Unterbringung den Charme, dass sie über einige sanitäre Anlagen verfügen. Wie aber ist es mit alten Kaufhallen und Supermärkten? Ließen sich derartige Objekte für Wohnzwecke herrichten?

In schwierigen Zeiten zeigt oftmals schon der kleine Lichtblick entsprechende Wirkung, da sich die Ansprüche der Betroffenen den Möglichkeiten anpassen. Feldbetten, Raumteiler und Sanitärcontainer sind bestimmt ein gangbarer Weg für eine kurzzeitige Wohnlösung mit festem Dach.

Längerfristig sind Einzelhandelsimmobilien aber kein adäquater Wohnraumersatz. Hierzu eignen sich eher großzügig angelegte Sonderimmobilien wie Messehallen, das ICC oder der ehemalige Flughafen Tempelhof. Diese verfügen über vorteilhafte Ausstattungsmerkmale wie größere Sanitäreinrichtungen, Küchen oder umliegende Stellflächen zur durchgehenden Versorgung der Menschen.

Im Moment scheint es ja so, dass das deutsche Baurecht dafür sorgt, dass Flüchtlinge demnächst in beheizbaren Zelten untergebracht werden. Der Brandschutz ist das eine, Energiesparverordnungen sind ein zweites Problem. Welche bau- und zulassungsrechtlichen Hürden sollten aus Ihrer Sicht fallen?

Die Genehmigung zur Umnutzung großer gewerblicher Bauten zum temporären Wohnen ist, so denke ich, in der aktuellen Situation ohne aufwendige bürokratische Gesetzgebungs- oder Verordnungsverfahren auf dem kurzen Dienstweg durch Politik und Verwaltung möglich.

Hierbei handelt es sich ja um Notunterkünfte und keine abschließende Umnutzung, die nach Baugesetzbuch vom Bauamt genehmigt werden müsste. Die Anforderungen aus der EnEV würde ich zurückstellen, beim Brandschutz sollten Abstriche aus Gründen der Sicherheit aber nur sehr bedingt gemacht werden.

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